„Mit dem Schlichtungsverfahren haben wir Länder im Medienstaatsvertrag ganz bewusst ein dialogisches und flexibles Verfahren verankert. Damit haben wir die gemeinsame Verantwortung und die jeweilige Rolle von Verlagen und öffentlich-rechtlichen Medienanbietern im dualen Mediensystem gestärkt. Dass dieses Verfahren nun aufgekündigt wird, ist bedauerlich und nicht zielführend“, so die Staatssekretärin.
„Die Medienlandschaft in Deutschland zeichnet sich durch eine große Vielfalt aus. Dazu tragen Presseangebote und öffentlich-rechtliche Medien gleichermaßen bei. Digitalisierung und gewandeltes Mediennutzungsverhalten stellen alle Akteure vor große Herausforderungen. Um diese im Sinne der Bevölkerung zu meistern, sollten die Anbieter von Qualitätsmedien zusammenwirken. Ich fordere Verlage und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten daher auf, wieder in den konstruktiven Austausch zu treten“, so die Staatssekretärin weiter. „Der Konflikt führt nicht zu einer Stärkung der Presselandschaft. Vielmehr braucht es positive Unterstützung der Strukturen, zum Beispiel durch eine strukturelle Presseförderung.“
Hintergrund:
Das Schlichtungsverfahren wurde im Jahr 2018 im Medienstaatsvertrag verankert. Durch das Verfahren sollen Unstimmigkeiten zwischen Verlagen und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten über die Ausgestaltung öffentlich-rechtlicher Telemedienangebote in Bezug auf das Verbot der Presseähnlichkeit außergerichtlich geklärt werden. Die hierzu einzuberufende Schlichtungsstelle wird paritätisch aus Vertretern der Verlage und der Rundfunkanstalten besetzt. Nachdem in den vergangenen Monaten auch wieder vor Gerichten über die Zulässigkeit öffentlich-rechtlicher Angebote gestritten wurde, hat der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) nun die Schlichtungsvereinbarung als Grundlage der Schlichtungsstelle gekündigt.