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Vermittlungsausschuss soll Weg für Digitalpakt frei machen

Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat in einer Rede im Bundesrat dafür geworben, dass der Bund den Weg frei macht, damit der Digitalpakt so schnell wie möglich umgesetzt werden kann. „Der Bund hat einseitig die Regelungen zu Lockerungen des sogenannten Kooperationsverbots mit einer Änderungen zur Fragestellung der Finanzierung bei Finanzhilfen (Art. 104b GG) verknüpft. Der Entwurf für die Grundgesetzänderung ist in dieser Form nicht mit den Ländern verhandelt worden."
Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Bundesrat

„Die jetzt im Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Haushaltssouveränität und das Selbstbestimmungsrecht der Länder. Dem können wir so nicht zustimmen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer und plädierte für eine konstruktive Lösung im Vermittlungsausschuss. Die Länder seien sich einig: der Digitalpakt sei wichtig und notwendig. Er solle die großen Anstrengungen der Länder ergänzen. „Für Rheinland-Pfalz kann ich nach unseren Haushaltsberatungen sagen, dass wir in den Jahren 2019 und 2020 jeweils 4,7 und 4,8 Milliarden Euro in die Bildung investieren. Im Rahmen unserer Digitalstrategie fließen seitens des Landes rund 34 Millionen in die Digitale Bildung. Der Digitalpakt kann dazu beitragen, die technische Grundausstattung der Schulen mit Bundesmitteln auszubauen. Die Länder tragen die Personalkosten und stellen die Qualitätsstandards sicher“, so die Ministerpräsidentin. Für die Umsetzung des Digitalpakts sei der umstrittene Paragraph 104b nicht erforderlich. Im Bildungsbereich, in dem die Länder ohnedies über 90 Prozent der Kosten trügen, sei eine so weitgehende Regelung für die grundlegenden Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern, nicht notwendig. Was die Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern bedeuten würde, machte Ministerpräsidentin Malu Dreyer deutlich am Beispiel der Bundesprogramme infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise in den Jahren 2008 und 2009. Damals habe  der Bund kurzfristig Maßnahmen zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage in ganz Deutschland ergriffen. Heute würde die Neuregelung dazu führen, dass nur Länder von den Programmen profitieren würden, die selbst genügend Eigenmitteln hätten, um die Programme zur Hälfte mitzufinanzieren. „Deswegen rufen wir den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel an, die Grundgesetzänderung an dieser Stelle zu überarbeiten. Ich bin zuversichtlich, dass wir im Vermittlungsausschuss ein schnelles und gutes Ergebnis erzielen können, das den Interessen der Schulen, der Kommunen, des Bundes, aber auch denen der Länder gerecht wird“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

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