| Private Krankenversicherungen

Versicherte sollen Recht auf Tarifwechsel wahrnehmen

Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff hat die unzureichende Informationspolitik privater Krankenkassen zu den Möglichkeiten von Tarifwechseln für langjährig Krankenversicherte kritisiert. Anlass ist eine Erhebung der Verbraucherzentralen zu Beschwerden von Privatversicherten, die am Donnerstag veröffentlicht wurde.
Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff; Bild: rlp-Archiv

„Einige private Krankenversicherungen haben zum Jahreswechsel die Beiträge massiv erhöht. Dies trifft vor allem ältere Versicherte, die in der Regel nicht mehr zu einer anderen privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln können. Langjährig privat Krankenversicherte haben oft nur die Möglichkeit, in einen günstigeren Tarif bei ihrem Versicherer zu wechseln. Über die Wechselmöglichkeiten werden die betroffenen Versicherten aber gar nicht oder nur unzureichend informiert“, bemängelte der Verbraucherschutzminister in Mainz.

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat jeder Kunde das Recht, einen anderen Tarif zu verlangen, solange der Versicherungsschutz gleich bleibt. Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass die Altersrückstellungen und alle erworbenen Rechte aus dem Vertrag weiterhin bestehen bleiben. Ist ein Versicherter über 60 Jahre alt, besteht eine Beratungs- und Informationspflicht des Versicherungsunternehmens, bei allen anderen muss zumindest auf das Recht zum Tarifwechsel hingewiesen werden.

„Die Stiftung Warentest kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass trotz der gesetzlichen Regelungen die alltägliche Praxis ganz anders aussieht. So wird beispielsweise zusätzlich ein Risikozuschlag verlangt oder eine Wartezeit vorgeschrieben. Dies ist aber nur zulässig, wenn die Leistungen in dem neuen Tarif höher und umfassender sind als in dem bisherigen Tarif und der Kunde das Leistungsangebot auch angenommen hat“, so Hartloff.

Der Minister erläuterte weiter, dass das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung aus dem Jahr 2010 bereits festgestellt habe, dass das Recht auf einen Tarifwechsel ausgehöhlt werde, wenn von den wechselwilligen Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern ein pauschaler Beitragszuschlag erhoben werde. Außerdem führe der "Tarifstrukturzuschlag" zu einer unzulässigen Schlechterstellung der Tarifwechsler gegenüber Neukundinnen und Neukunden.

„Im Wettbewerb um junge Neukundinnen und -kunden bieten die PKVs oft neue Tarife mit günstigeren Beitragssätzen im Vergleich zu den bestehenden Tarifen an. Dies hat zur Folge, dass aufgrund der höheren Kosten im alten Tarif die Prämien steigen. Ältere Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer haben daher das Recht, aus einem wegen der Altersstruktur mit hohen Prämien belasteten Tarif in einen günstigen neuen Tarif zu wechseln. Den Bestandsversicherten darf der Wechsel in einen neuen Tarif nicht erschwert werden. Ich rufe die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher dazu auf, sich aktiv gegen diese Vorgehensweisen zu wehren. Die Kundinnen und Kunden der betroffenen Versicherer sollten sich nicht abspeisen lassen“, betonte Hartloff.

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