Rheinland-Pfalz sei das erste Bundesland, in dem alle Landgerichte und Justizvollzugseinrichtungen mit modernster Videokonferenztechnik ausgestattet seien, teilte das Justizministerium mit. Nahezu bei allen Verfahren könne die Technik genutzt werden.
"Beschleunigung von Verfahren, Zeitersparnis für Zeugen und Parteien, bessere Abstimmungsmöglichkeit der Termine, Schonung der Umwelt und niedrigere Verfahrenskosten durch die Reduzierung der Reisekosten sind nur einige Vorteile, die der Einsatz der neuen Technik mit sich bringt", erklärte Staatssekretärin Beate Reich. Zudem kann bei Strafvollstreckungsprüfungen damit teilweise auf die persönliche Vorführung von Häftlingen verzichtet werden. Dies bringe mehr Sicherheit für die Bürger.
Das Ministerium geht davon aus, dass die Anschaffungskosten von rund 200 000 Euro schnell durch die Einsparungen aufgefangen werden. Ausgestattet mit der neuen Technik seien das Ministerium, acht Landgerichte, acht Justizvollzugs- und zwei Jugendstrafanstalten. Für die Videokommunikation wird eine landeseigene Plattform genutzt, womit höchste Datenschutz- und Sicherheitsstandards erfüllt seien.
Videokonferenzen in allen Landgerichten möglich
Zeugen, Anwälte, Sachverständige oder auch Dolmetscher können künftig an allen rheinland-pfälzischen Landgerichten per Videokonferenz zu einem Prozess zugeschaltet werden.
