| Kommunale Finanzen

Viel Freiheit für Kommunen

Rheinland-Pfalz ist bereit für die Umsetzung des „Kommunalinvestitions-förderungsgesetzes“. Der Ministerrat hat, noch bevor das Gesetz im Bund endgültig verabschiedet wurde, die Weichen für eine erfolgreiche Umsetzung gestellt.
Doris Ahnen

Wie Finanzministerin Doris Ahnen mitteilte, richtet der Bund ein Sondervermögen mit einem Volumen von 3,5 Milliarden Euro ein. Aus diesem kann das Land in den Jahren 2015-2018 Mittel bis zu einer Höhe von 253 Millionen Euro abrufen, um kommunale Investitionen mit einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent zu unterstützen.

„Ziel des Gesetzes ist, einen Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft durch die Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeinde-verbände zu unterstützen. Im Fokus stehen ausdrücklich die ‚finanzschwachen Kommunen‘“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Die Grundzüge der Umsetzung in Rheinland-Pfalz und insbesondere die Verteilung der Mittel wurden mit den kommunalen Spitzenverbänden im April 2015 vorbereitend abgestimmt. Rheinland-Pfalz legt bei der Umsetzung Wert auf breite Gestaltungs- und Entscheidungsmöglichkeiten der Kommunen. Vor Ort kann am besten entschieden werden, wo der Schuh drückt“, so Dreyer und Ahnen.

Bis Ende 2018 können finanzschwache Städte und Gemeinden im Land bestimmte Investitionen in den Bereichen Infrastruktur, Bildungsinfrastruktur und Klimaschutz umsetzen und hoch fördern lassen.

„Nach reiner Einwohnergewichtung hätten wir nur rund 175 Millionen Euro aus dem Topf erhalten. Dass es 78 Millionen mehr wurden, ist auch dem Einsatz von Ministerpräsidentin Dreyer für eine zielgenaue Verteilung auf die Länder zu verdanken“, bemerkte Ahnen.

„175 Millionen Euro werden innerhalb des Landes nach einem Schlüssel verteilt, der die Zahl der Einwohner, den Stand der Arbeitslosigkeit und der Kredite zur Liquiditätssicherung berücksichtigt. Die 78 Millionen, die zusätzlich ins Land fließen, werden gezielt an kreisfreie Städte, Landkreise und große kreisangehörige Städte gegeben, die von den Kriterien Arbeitslosigkeit und Liquiditätskredite besonders betroffen sind.

Die Höchstgrenzen, bis zu denen Kommunen Fördermittel aus diesem Programm beantragen können, sind der angehängten Tabelle zu entnehmen. Die Entscheidung für die Projekte wird vor Ort getroffen: Die Kommunen stellen auf der Grundlage ihrer Budgets Projektlisten zusammen, die von der Landesregierung vor allem auf Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz geprüft werden. Projekte der Kommunen innerhalb eines Landkreises werden für diese Listen auf Kreisebene ausgewählt. Alle Informationen zur Umsetzung des Programms werden den Gemeinden und Gemeindeverbänden über ein Rundschreiben der Finanzministerin voraussichtlich im Juni 2015 bekannt gegeben.

<link http: _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster ge>Übersicht zum Verteilungsschlüssel zum Investitionsförderungsprogramm

Teilen

Zurück