„Der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag ist Bestandteil der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit einem besonderen Fokus auf interne Compliancestrukturen, Gremienaufsicht und Transparenz. Gemeinsam mit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag, der im Juli 2023 in Kraft getreten ist, haben wir eine gute Basis für weitere Reformen gelegt“, so die Staatssekretärin weiter.
„Die Reform des öffentlich-rechtlichen-Rundfunks wird für die Rundfunkkommission der Länder eines der zentralen Themen des kommenden Jahres sein. Dabei gilt es, die derzeit parallel verlaufenden Prozesse zusammenzuführen und so einen Grundstein für den digitalen Wandel im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu legen. Aktuell arbeitet die Rundfunkkommission an konkreten Reformvorschlägen, die Anstalten haben mehr Zusammenarbeit vereinbart und Anfang des kommenden Jahres erwarten die Länder die Überlegungen des Zukunftsrats. Im Januar 2024 wird die Rundfunkkommission zu einer Klausurtagung zusammenkommen, um sich intensiv mit der konkreten Umsetzung der vor einem Jahr gemeinsam vereinbarten Reformfelder zu befassen. Zur Bewertung der finanziellen Auswirkungen der verschiedenen Reformüberlegungen werden wir die KEF um ein entsprechendes Sondergutachten bitten“, erläutert die Staatssekretärin die weiteren Schritte.