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Vollautomatischer Steuerbescheid

Der Bundesrat hat heute einen Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens beraten. Der Entwurf ist ein gemeinsames Projekt von Bund und Ländern. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben gemeinsam mit dem Bundesfinanzminister beschlossen, die Möglichkeiten der modernen Informations- und Kommunikationstechnik in der Steuerverwaltung noch stärker als bisher zu nutzen.
Steuererklärung

Im Mittelpunkt steht das Ziel, die Anwenderfreundlichkeit für die Steuerpflichtigen weiter zu verbessern und die Serviceorientierung der Steuerverwaltung weiter auszubauen.

Die Nutzung elektronischer Kommunikationswege zwischen der Finanzverwaltung und den Steuerpflichtigen soll durch den Gesetzentwurf erweitert und verbessert werden. Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen sagte dazu: „Wir wollen die im Jahr 2014 eingeführte vorausgefüllte Steuererklärung weiter ausbauen, indem mehr Daten als heute schon zur Erstellung der Steuererklärung abgerufen werden können. Damit werden die Weichen für den vollautomatischen Steuerbescheid gestellt. Belege müssen vom Steuerpflichtigen nur noch dann eingereicht werden, wenn das Finanzamt dazu besonders auffordert. Der Aufwand zur Erstellung der Steuererklärung wird für den Steuerpflichtigen gemindert, wenn er dieses Serviceangebot nutzt. Gleichzeitig sollen die Bearbeitungszeiten verkürzt und die Finanzverwaltung von der Bearbeitung einfacher Fälle entlastet werden. Die Beamtinnen und Beamten der Steuerverwaltung können sich dann auf die komplizierteren Fälle konzentrieren.“

Doris Ahnen weiter: „Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf in seiner heutigen Stellungnahme unterstützt und lediglich einige technische Verbesserungen im Detail vorgeschlagen. Ich wünsche mir, dass das Gesetz bald beschlossen wird und dass zügig umgesetzt werden kann, was wir uns alle erhoffen: mehr Bürgerfreundlichkeit, weniger bürokratischen Aufwand und eine spürbare Erleichterung für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und für die Steuerverwaltung.“

Das Gesetz soll spätestens zum Jahresbeginn 2017 in Kraft treten. Die darin enthaltenen Maßnahmen sollen bis 2022 abgeschlossen sein. Für die stufenweise Umsetzung der Maßnahmen im Bereich der Finanzverwaltung wird ein Zeitraum von fünf bis sieben Jahren und ein Aufwand von bundesweit insgesamt rund 150 Millionen Euro veranschlagt.

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