| Tag der Arbeit

Vom Lohn leben können

„Entlohnungen, von denen die Beschäftigten nicht leben können, sind unfair! Unsere Forderung an die Bundesregierung lautet, prekäre Beschäftigungen einzudämmen, den Missbrauch von Leiharbeit und grundlose Befristungen von Arbeitsverträgen abzuschaffen", sagt Ministerpräsidentin Malu Dreyer zum "Tag der Arbeit" am 1. Mai.

"Für uns gehören Hungerlöhne vergangenen Zeiten des Manchesterkapitalismus an. Wer täglich zur Arbeit geht und wer sein Leben lang gearbeitet hat, soll nicht beim Sozialamt betteln müssen, um sich den schmalen Lohn oder die Mini-Rente aufstocken zu lassen", so Dreyer weiter. Das DGB-Motto „Gute Arbeit. Sichere Rente. Soziales Europa“ freue sie als frühere Sozial- und Arbeitsministerin und natürlich genauso als Ministerpräsidentin.

Malu Dreyer kündigte an, am Freitag im Bundesrat mit einem neuen Antrag gemeinsam mit anderen Ländern über den flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro hinaus für angemessene und faire Arbeitsbedingungen zu werben. „Mit dem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, Maßnahmen und gesetzliche Neuerungen gegen die Zunahme prekärer Beschäftigung, gegen den wachsenden Niedriglohnsektor und gegen unzumutbare Arbeitsbedingungen zu ergreifen.“

Ausdrücklich dankte sie den Vertretungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, den Gewerkschaften und den Betriebs- und Personalräten. „Um die soziale Marktwirtschaft, soziale Gerechtigkeit und die Generationengerechtigkeit in unserem Land wieder zu stärken, bedarf es eines guten Miteinanders der Sozialpartner“, sagte die Ministerpräsidentin.

Im Gegensatz zu den hohen Arbeitslosenquoten in der EU bezeichnet Malu Dreyer die Situation in Rheinland-Pfalz als sehr gut. „Mit 5,8 Prozent hat Rheinland-Pfalz seit Jahren im Ländervergleich die drittniedrigste Arbeitslosenquote in Deutschland.“

Ministerpräsidentin Dreyer: „Auskömmliche Löhne und faire Arbeitsbedingungen sind entscheidende Voraussetzungen für Lebensqualität und Selbstentfaltung. Für die Landesregierung in Rheinland-Pfalz sind sie die Kernfrage sozialer Gerechtigkeit. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz schreibt deshalb für ihren Verantwortungsbereich bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen einen Mindestlohn von 8,70 Euro vor.“

Teilen

Zurück