| Fluglärm

Vorerst Nachtflugverbot

Als ein wichtiges und positives Signal für den Schutz der Bevölkerung haben Umweltministerin Ulrike Höfken und Staatssekretärin Heike Raab die heutige Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes zum Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen bezeichnet.
Frankfurter Flughafen bei Nacht; Bild: rlp-Archiv

Bis zur Entscheidung in der Hauptsache sind in der Zeit zwischen 23 Uhr und 5 Uhr keine Nachtflüge am Flughafen Frankfurt zugelassen. „Es ist zu begrüßen, dass die Richter dem Lärmschutzinteresse der betroffenen Bevölkerung im Rhein-Main-Gebiet im Eilverfahren Vorrang vor den Interessen der Luftverkehrsgesellschaften an Nachtflügen gegeben hat“, sagte Raab.

„Auch wenn diese Entscheidung rechtlich die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig nicht vorweg nimmt, ist doch zu hoffen, dass von dieser Eilentscheidung ein positives Signal für die abschließende Entscheidung des Gerichts ausgehen wird“, so die Staatssekretärin.

Umweltministerin Höfken begrüßte ebenfalls die Entscheidung des hessischen Verwaltungsgerichtshofs für ein vorläufiges Nachtflugverbot: „Der heutige Beschluss ist ein Warnschuss für die Luftverkehrswirtschaft und die hessische Landesregierung. Sie müssen den Schutz der Menschen vor Fluglärm endlich ernst nehmen.“

„Das Land Rheinland-Pfalz setzt sich für klare rechtliche Regelungen zum Schutz vor Fluglärm ein. Das heißt: Ein striktes Nachtflugverbot und deutlich weniger Flüge in den Tagesrandzeiten. Die heutige Entscheidung ist ein Schritt in diese Richtung“, so Höfken.

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