"Herzstück der anstehenden Novelle des Schulgesetzes ist die Stärkung der Rechte der Eltern von Kindern mit Behinderungen, wenn es um die Entscheidung über den besten schulischen Förderort für ihre Kinder geht. Wir wollen ein vorbehaltloses Wahlrecht zwischen einem inklusiven Angebot in einer Schwerpunktschule und einem sich an der Art der Behinderung orientierenden Schulangebot in einer Förderschule verankern. Die bisherigen rechtlichen Einschränkungen dieser Wahl fallen damit weg", sagte Bildungsministerin Doris Ahnen bei der Vorstellung der zentralen Inhalte des Regierungsentwurfs für eine Änderung des Schulgesetzes. Der Entwurf ist – nach der Zustimmung durch das Kabinett – jetzt in die Anhörung gegangen.
Die schrittweise Schaffung eines inklusiven Schulangebots sei die aktuell größte bildungspolitische Herausforderung, betonte die Bildungsministerin und ergänzte: "Die Zielsetzungen der 2009 in Deutschland ratifizierten Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen betrachten wir als Landesregierung nicht nur als rechtliche, sondern auch als eine gesellschaftspolitische Verpflichtung. Wir wollen Menschen mit Behinderungen optimale Teilhabechancen eröffnen. Und dies gilt in besonderem Maße im Bildungsbereich." Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Bund, Länder und Gemeinden gleichermaßen, die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.
Durch den bereits vor mehr als zehn Jahren gestarteten, bedarfsgerechten Ausbau des Netzes von Schwerpunktschulen werde sichergestellt, dass inklusiver Unterricht in allen Regionen des Landes in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I angeboten werden könne, hielt Bildungsministerin Ahnen weiter fest. Aktuell gebe es landesweit 150 Schwerpunktschulen im Grundschulbereich und 112 weiterführende Schulen, die mit zusätzlich bereitgestellter förderpädagogischer Unterstützung Kinder mit und ohne Behinderung nach einem die ganze Schule umfassenden Konzept gemeinsam unterrichteten. Auf diese Weise sowie durch Einzelintegrationsmaßnahmen in anderen Regelschulen hätten im vergangenen Schuljahr rund 4.900 Kinder und Jugendliche inklusiv unterrichtet werden können. Das war rund ein Viertel aller Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Zugleich sind rund 14.800 Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in den 138 Förderschulen landesweit unterrichtet worden. Das entspricht einer Quote von rund 3,8 Prozent aller Schülerinnen und Schüler im Land und ist der bundesweit zweitniedrigste Anteil.
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