„Dies ist ein entscheidender Schritt für den weiteren kontinuierlichen Ausbau der Inklusion im Bildungsbereich und eine klare Stärkung der Elternrechte. Es ist wichtig für Eltern, dass sie selbst über den schulischen Ausbildungsweg entscheiden können. Das gilt gerade für die Eltern von Kindern mit Behinderungen. Sie wollen sicher sein, dass ihre Kinder in der Schule gut gefördert werden. Und das werden die Schülerinnen und Schüler bei uns im Land sowohl in den Schwerpunktschulen als auch in den Förderschulen.“
Das unterstrich Bildungsministerin Doris Ahnen heute im Landtag bei der Verabschiedung der Schulgesetznovelle zur Inklusion. Mit der Novelle werden für das Schulwesen die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt, die 2009 von Deutschland ratifiziert worden war. Sie verpflichtet alle staatlichen Ebenen dazu, Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen optimale Teilhabechancen zu eröffnen.
„Wir können beim gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht-behinderte Kinder auf einem seit langem erprobten Konzept aufbauen“, so Doris Ahnen. Seit dem Jahr 2002 sei – nach Abschluss entsprechender Modellversuche – landesweit ein Netz von 263 Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I aufgebaut worden, in denen behinderte und nicht-behinderte Kinder gemeinsam von Lehrerinnen und Lehrern aus dem entsprechenden Regelschullehramt und von Förderschullehrkräften sowie pädagogischen Fachkräften unterrichtet werden. Der weitere Ausbau erfolge bedarfsgerecht und sei vom Land personell für diese Legislaturperiode abgesichert. Es sei damit zu rechnen, dass bis 2016 etwa 40 neue Schwerpunktschulen landesweit ausgewiesen würden. Im kommenden Schuljahr wird es nach aktuellem Stand acht neue schwerpunktschulen geben.
Doris Ahnen ergänzte, das Inklusionskonzept, mit dem das Wahlrecht der Eltern umgesetzt werden solle, sehe neben dem weiteren Ausbau des inklusiven Unterrichtsangebots unter anderem die Weiterentwicklung einzelner Förderschulen zu Förder- und Beratungszentren vor, die in den Regionen neu entstehende und bereits existierende Schwerpunktschulen aber auch andere Regelschulen in Fragen der Inklusion unterstützen sollten. Dieses Beratungsangebot werde ebenso wie das inklusive Unterrichtsangebot schrittweise und gemeinsam mit den Kommunen als Schulträgern und Trägern der Schülerbeförderung sowie unter Berücksichtigung von deren Interessen ausgebaut. Die Bildungsministerin erinnerte daran, dass das Land den Kommunen zudem einen Betrag von 10 Millionen Euro pro Jahr angeboten habe, um sie bei der Umsetzung der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe Inklusion zu unterstützen. Basis dafür solle eine „Vereinbarung über den Unterstützungsfonds für die Wahrnehmung inklusiv-sozialintegrativer Aufgaben“ sein. Die Spitzen von Städtetag, Landkreistag und Gemeinde- und Städtebund hätten sich gestern mit dem Bildungsministerium und dem Finanzministerium auf einen Vereinbarungsentwurf verständigt, der nun den zuständigen Gremien der Kommunalen Spitzenverbände vorgelegt werde.
Bildungsministerin Ahnen unterstrich: „Ich bin fest davon überzeugt, dass unser Konzept erfolgreich umgesetzt werden kann. Wie schon bei unserem Ganztagsschulprogramm stärken wir auch bei der Umsetzung der Inklusion das Wahlrecht der Eltern. Und wir schlagen einen Weg ein, den alle Beteiligten mitgehen können.“
Das Inklusionskonzept des Landes in Stichworten:
Basis sind die derzeit 263 Schwerpunktschulen, die in der Primar- und der Sekundarstufe – also im Grundschulbereich und in weiterführenden Schulen – Konzepte für den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht-behinderten Kindern umsetzen.
Dabei werden die Regelschullehrkräfte unterstützt von Förderschullehrkräften und pädagogischen Fachkräften, für die aktuell 680 Vollzeitlehrerstellen bereitstehen.
Mit der Schulgesetznovelle, erhalten Eltern ab dem kommenden Schuljahr (offizieller Beginn: 1. August 2014) ein vorbehaltloses Wahlrecht zwischen einem inklusiven Unterrichtsangebot in einer Schwerpunktschule und dem Angebot einer Förderschule für ihr Kind.
Die Zahl der Schwerpunktschulen soll dazu entsprechend dem Bedarf schrittweise erhöht werden – zum kommenden Schuljahr starten dementsprechend nach dem aktuellen Stand 8 neue Schwerpunktschulen. Zudem sollen bereits bestehende Schwerpunktschulen – wenn möglich – stärker ausgelastet werden (bis zu einer Grenze von etwa 10 Prozent Inklusionskindern in einer Schule).
Das Konzept von 2013 sieht bis zum Jahr 2016 insgesamt 200 zusätzliche Vollzeitstellen von Förderschullehrkräften an Schwerpunktschulen vor, die mit Lehrerinnen und Lehrern oder pädagogischen Fachkräften besetzt werden können.
Inklusion ist zudem bereits Bestandteil aller Lehramtsausbildungen an Universitäten und in Studienseminaren. Durch zusätzliche Zuweisungen von förderpägagogisch ausgebildetem Personal an die Studienseminare soll dieser Ausbildungsbestandteil ab 1.August in der Referendarausbildung noch intensiviert werden.