Ausgangspunkt war, dass sich das Landesamt ein vorverpacktes Bäckerbrot angeschaut hat. Schnell hieß es in verschiedenen Berichten, dass sogar Bußgelder in dreistelliger Höhe verhängt worden seien. Dies konnte das Landesamt aber dementieren. Scheinbar überbordende Bürokratie ist natürlich eine unterhaltsame Erzählung, gerade um die nachrichtenarme Zeit während der Sommerferien zu überbrücken. Wer denkt dabei nicht direkt an die Gurken-Krümmungsverordnung der Europäischen Union, die übrigens ebenfalls ein Mythos ist. Doch nicht jede Nachricht, die wie geschnitten Brot läuft, hat auch Substanz (Das Wortspiel konnten wir uns jetzt nicht verkneifen).
Daniela Schmitt, unsere Wirtschaftsministerin, stellte zur Diskussion um ein Halbes-Brot-Verbot klar: „Bäckereien dürfen selbstverständlich halbierte Brote an ihre Kundinnen und Kunden verkaufen.“ Dabei kommt es aber darauf an, ob das Brot an der Ladentheke halbiert wird, oder ob es im Vorhinein verpackt wird. Denn dann gelten die gleichen Regeln wie im Supermarkt.
Das Landesamt für Mess- und Eichwesen erfüllt eine wichtige Funktion für unsere Wirtschaft und für die Verbraucher: Es schafft Vertrauen und Verlässlichkeit. Wer in Deutschland ein Produkt kauft, kann sich darauf verlassen, dass Inhalt und Angaben übereinstimmen. Das gilt für das Brot genauso wie für das Benzin an der Zapfsäule oder den Wein in der Weinstube.