Ein Vorteil der Selbstveranlagung bestünde in zeitnah zum Wirtschaftsjahr zahlbaren Steuerleistungen. Das bedeutet frühe Planungssicherheit und einen sicheren Liquiditätsfluss für den Staat.
Durch ein schnelleres Veranlagungsverfahren und weniger Personalaufwand für die veranlagungsbegleitenden Tätigkeiten könne der Blick mehr auf die materielle Prüfung der eingereichten Steuererklärungen gelegt werden.
„Zur Selbstveranlagung muss unbedingt eine Steuererleichterung kommen, beispielsweise durch die Schaffung von mehr Pauschalen. Den Steuerpflichtigen muss außerdem in einem breit angelegten Informationssystem Hilfestellung angeboten werden. Steuerberaterkosten müssten dann wieder von der Steuer absetzbar sein“, stellte der Minister der Kammer in Aussicht.