Aus diesem Grund hat der Ministerrat heute beschlossen, die Einzahlung der Gerichtskostenvorschüsse vorzunehmen.
Gespräche nach der Kündigung der Betreibergesellschaft zur Verständigung über ein schiedsgerichtliches Verfahren haben trotz positiver Ansätze zu Beginn der Verhandlungen bislang keine Einigung erbracht.
Das Land strebt als Hauptgesellschafter der Nürburgring GmbH an, umgehend die Verfügungsgewalt am Nürburgring zu erreichen. Die Landesregierung wird alle weiteren Schritte in dem Verfahren mit der EU-Kommission abstimmen.
Die Nürburgring GmbH hatte auf Bitten des Ministerrats am 7. Februar den Betriebspachtvertrag mit der Nürburgring Automotive GmbH sowie den Konzessionsvertrag über die Organisation der Formel 1 Rennveranstaltungen auf dem Nürburgring, außerordentlich gekündigt, weil die vertraglich vereinbarte Pacht nicht gezahlt wurde.