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Weiterhin Rückgang bei Arbeitslosigkeit - Neues Aufrufverfahren für arbeitsmarktpolitische Projekte startet

„Die Arbeitslosigkeit in Rheinland-Pfalz ist im Juni weiterhin zurückgegangen. Die Arbeitsagenturen im Land können sowohl eine gesunkene Zahl an Arbeitslosen vermelden als auch mit 4,4 Prozent eine sehr niedrige Arbeitslosenquote – und das trotz des Zuwachses an Flüchtlingen auf dem Arbeitsmarkt“, teilten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler anlässlich der Bekanntgabe der aktuellen Arbeitsmarktzahlen mit.
Arbeitsmarktzahlen

Danach waren im Juni in Rheinland-Pfalz 97.808 Menschen arbeitslos gemeldet. Das sind 152 weniger als im Mai und 6.211 weniger als noch im Vorjahresmonat. Während die Arbeitslosenquote im Vergleich zum Vormonat stabil blieb, lag sie im Juni des Vorjahres bei 4,7 Prozent. Der bisherige Tiefstand der Arbeitslosigkeit seit der Wiedervereinigung wurde im November 2017 mit 97.193 Arbeitslosen registriert.

„Die weiterhin sehr positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt zeigt, dass die flankierende Arbeitsmarktpolitik des Landes greift und andere Faktoren zum Abbau der Arbeitslosigkeit, wie zum Beispiel die gute konjunkturelle Entwicklung, erfolgreich ergänzt“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Angesichts einer sich rasant wandelnden Arbeitswelt sei es im Hinblick auf Fachkräftesicherung und den Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit wichtig, weiter in die kontinuierliche und aktive Arbeitsmarktpolitik des Landes zu investieren und an passgenauen Angeboten für Arbeitssuchende und Beschäftigte im Land zu arbeiten.

In diesem Zusammenhang kündigte Arbeitsministerin Bätzing-Lichtenthäler ein neues Aufrufverfahren für ESF-geförderte arbeitsmarktpolitische Projekte an, das am 9. Juli 2018 veröffentlicht wird. „Mit den Projekten, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und zum Teil auch aus arbeitsmarktpolitischen Landesmitteln kofinanziert werden, möchten wir die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Landes als Wirtschaftsstandort weiter stärken und die Entwicklungs- und Teilhabechancen der Menschen am Arbeitsmarkt erhöhen“, so Arbeitsministerin Bätzing-Lichtenthäler. Die ESF-Verwaltungsbehörde rufe daher zur Einreichung von Projektvorschlägen zu folgenden Förderbereichen auf:

  • Nachhaltige und hochwertige Beschäftigung (unter anderem Anpassung an neue Arbeitsbedingungen - Arbeit 4.0),
  • Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit von am Arbeitsmarkt besonders benachteiligten Personengruppen, Soziale Inklusion, Bekämpfung von Armut,
  • Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen.

Bätzing-Lichtenthäler wies darauf hin, dass mit dem Projektaufruf weitere Vereinfachungen verbunden seien, die den Projektträgern die Projektumsetzung erleichtern. Beispielsweise bei der Pauschalierung von Verwaltungs- und Sachkosten. Bei den beiden Förderansätzen „Perspektiven eröffnen“ und Jugend mit Zukunft“ soll weiterhin eine Flexibilisierung der Anwesenheit der Teilnehmenden ermöglicht werden.

Die Anmeldefrist für Projektanmeldungen ist der 13. August 2018. Die Projekte sollen in der Zeit vom 01.01.2019 bis 30.06.2019 beginnen. Weitere Informationen zu den einzelnen Förderansätzen und ihren Rahmenbedingungen, dem Anmeldeverfahren sowie zur finanziellen Abwicklung der Projekte sind ab dem 9. Juli 2018 auf der Webseite des Europäischen Sozialfonds in Rheinland-Pfalz <link http: www.esf.rlp.de>www.esf.rlp.de abrufbar.

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