Staatssekretär Stadelmaier meinte, es sei gut, dass die für die privaten Rundfunkveranstalter zuständigen Landesmedienanstalten die Zukunft der Informations- und Nachrichtenangebote privater Sender auf ihre auch öffentliche Tagesordnung gesetzt hätten. In der Diskussion müsse es aber nicht nur um die Quantität von Informationen, sondern auch um deren Qualität gehen.
Dabei gelte es, "ein ausgewogenes Verhältnis zwischen eigener Nachrichteninfrastruktur und gekauften Nachrichten sicherzustellen". Der Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz kündigte an, dass die Länder die Informations- und Nachrichtenangebote insbesondere der privaten Sender aufmerksam beobachten. "Es darf nicht so sein, dass sich private Sender allenfalls dann um Quantität im Nachrichtenjournalismus bemühen, wenn es um Skandalöses oder Boulevardeskes geht“, sagte Martin Stadelmaier.
Der Chef der Staatskanzlei sprach sich auf dem DLM-Symposium in der Landesvertretung Baden-Württemberg in Berlin auch für eine Anpassung des Medienkonzentrationsrechts aus. Die Gegebenheiten auf dem Meinungsmarkt hätten sich seit der erstmaligen Regelung des Rechts nachhaltig verändert. Deshalb bestünde auf Länderebene Einvernehmen, dass Präzisierungen im gegenwärtigen System der Sicherung der Meinungsvielfalt im Rundfunkstaatsvertrag notwendig seien. Darüber hinaus müsse das künftige Medienkonzentrationsrecht auf Veränderungen in einem konvergenten Markt flexibel reagieren können.
Stadelmaier unterstrich, dass die Länder die Rahmenbedingungen für die Finanzierung des privaten Rundfunks in den letzten Jahren deutlich zu Gunsten der privaten Anbieter verbessert haben. Dazu zählte er das Werbeverbot im Online-Bereich für die Öffentlich-Rechtlichen, die Möglichkeiten der Produktplatzierung oder die vereinbarte Rückführung des Sponsorings bei den öffentlich-rechtlichen Veranstaltern.