| Justiz

Whistleblower besser schützen

Rheinland-Pfalz hat einen besseren Schutz von "Whistleblowern" gefordert. Arbeitnehmer, die Verstöße oder Missstände bei ihrem Arbeitgeber aufdeckten, müssten derzeit mit erheblichen Nachteilen bis hin zur Kündigung rechnen, kritisierte Justizminister Jochen Hartloff.
Datenaustausch, Bild: dpa

Sie benötigten rechtssicheren Schutz. Angesichts der Debatte um den Ex-US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden und die NSA sei es "peinlich, dass wir es bei uns nicht schaffen, entsprechenden gesetzlichen Schutz für Whistleblower hinzukriegen".

Der Mut von einzelnen Hinweisgebern dürfe nicht bestraft werden, betonte Hartloff. Letztlich dienten die Hinweise zumeist auch der Allgemeinheit, wie die Lebensmittelskandale in den vergangenen Jahren gezeigt hätten. "Wir würden im Verbraucherschutz in manchen Bereichen nicht weiterkommen, ohne dass wir aus den Unternehmen heraus den Hinweis auf vergammeltes Material oder falsche Deklarierung bekämen".

In vielen anderen Ländern sei es längst Praxis, dass Hinweisgeber vor Kündigungen und anderen arbeitsrechtlichen Nachteilen geschützt würden. Er werde daher am Ball bleiben und gegebenenfalls eine Bundesratsinitiative dazu starten, kündigte der Minister an.

Gute Chancen sieht Hartloff für eine baldige Reform des Maßregelvollzugs, für die eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe gebildet wurde. "Die Diskussion im Kontext des Falles Mollath hat uns gezeigt, dass wir da einigen Reformationsbedarf haben", betonte Hartloff. Bei schuldunfähigen Tätern wird derzeit grundsätzlich eine unbefristete Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet. Zur Debatte steht nun unter anderem, dies auf gravierende Fälle zu beschränken und die Dauer zu begrenzen. Vom Grundtenor bestehe in dieser Frage Einigkeit, nur bei Details gebe es noch Beratungsbedarf, sagte Hartloff.

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