„Damit bestätigt das Gericht die Beanstandungen der staatlichen Weinkontrolle bei einigen Eisweinen des Jahrgangs 2011“, so Höfken. Auch die Verwaltungsgerichte in Neustadt und Koblenz hatten bereits entsprechende Klagen von Winzern abgelehnt und eine Klage beim Verwaltungsgericht Trier wurde zurück genommen.
Das Verwaltungsgericht Mainz hob in der mündlichen Urteilsbegründung hervor, dass in Bezug auf den Gesundheitszustand der Trauben bei Eiswein höhere Anforderungen zu stellen seien. Um sich von den Prädikaten Beerenauslese und Trockenbeerenauslese zu unterscheiden, müsse Eiswein aus überwiegend gesunden Trauben hergestellt werden. „Das ist ein positives Signal an die Verbraucherinnen und Verbraucher aber auch an unsere vielen qualitätsorientierten Winzer im Land“, so Ministerin Höfken. Um die Eisweinqualität im Land sicherzustellen, werde die Landesregierung in diesem Herbst eine Vorab-Meldepflicht für Eiswein einführen. Eine entsprechende Verordnung wird Höfken demnächst der Öffentlichkeit vorstellen.