„Das am 4. Dezember 2002 vom rheinland-pfälzischen Landtag verabschiedete Gesetz hat bundesweit Vorbildcharakter und wichtige Akzente für die Gleichstellung, Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gesetzt“, so Dreyer und Miles-Paul. Es war das erste Landesgesetz, das in Folge des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes vom Mai 2002 verabschiedet wurde.
„Mit dem Landesgleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen haben wir nicht nur den Begriff der Barrierefreiheit genau definiert, sondern auch verankert, dass diese sowohl vom Land Rheinland-Pfalz als auch von den rheinland-pfälzischen Kommunen umgesetzt werden muss. Gerade auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels kommt diese Regelung letztlich allen Menschen zugute. Das hat besonders die weitgehend barrierefrei gestaltete Bundesgartenschau in Koblenz eindrucksvoll bewiesen“, erklärte Dreyer.
So gehe es beim barrierefreien Planen und Bauen nicht nur um Rampen und Aufzüge, sondern auch um Leitsysteme für blinde und sehbehinderte Menschen und Hörhilfen für schwerhörige und gehörlose Menschen. Eine leicht verständliche Sprache sei ebenfalls von zentraler Bedeutung, damit Informationen auch von allen wahrgenommen werden können.
Aus Sicht des Landesbehindertenbeauftragten Ottmar Miles-Paul hat das seit zehn Jahren geltende Gesetz auch zur Stärkung der Beteiligung der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen beigetragen. So wurde beispielsweise der Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen und die Position des Landesbehindertenbeauftragten im Gesetz verankert. An zahlreichen Gesetzesvorhaben wird der Landesbeirat beteiligt. Die Zahl der kommunalen Behindertenbeiräte und -beauftragten ist enorm angestiegen. Mittlerweile vertreten rund 60 Beauftragte und über 30 Beiräte die Interessen von Menschen mit Behinderungen in den Städten, Kreisen und Gemeinden des Landes.
„Vor allem zeigt die Verankerung der Barrierefreiheit im Bereich des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs zunehmend Wirkung. Immer mehr Busse und Bahnen werden barrierefrei gestaltet sowie Haltepunkte und Bahnhöfe zunehmend barrierefrei umgebaut. Zahlreiche Gebäude des Landes wie Gerichtsgebäude, Finanzämter, aber auch historisch bedeutende Orte wie das Hambacher Schloss sind barrierefrei zugänglich und nutzbar gestaltet. Mit dem Ausbau von Vermittlungsstellen für Gebärdensprachdolmetscher an drei Standorten im Land ist eine wichtige Grundlage für die barrierefreie Kommunikation von gehörlosen mit hörenden Menschen geschaffen. Diese Prozesse, die auch im Aktionsplan der rheinland-pfälzischen Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben sind, müssen wir konsequent fortsetzen“, sagten Dreyer und Miles-Paul abschließend.