| Medienpolitik

"Wir brauchen beide Sender"

Die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Ministerpräsidentin Malu Dreyer, kritisiert den Vorstoß von CSU-Chef Horst Seehofer, wonach er die Zusammenlegung von ARD und ZDF fordert.


Seehofer vertritt demnach die Auffassung, dass die Grundversorgung auch von einer Fernsehanstalt geleistet werden könne. Dieser Vorschlag soll im neuen Grundsatzprogramm beim Parteitag im November verabschiedet werden.

„Nach meiner Auffassung bedarf es zur öffentlich-rechtlichen Auftragserfüllung sowohl der ARD-Landesrundfunkanstalten wie auch des ZDF und des Deutschlandradios. Sie stellen das Fundament des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (regionale und bundesweite Angebote) dar, das in dieser Form nicht durch eine einzelne Rundfunkanstalt gleichermaßen ausgefüllt werden könnte“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Wir brauchen beide Sender, denn die Konkurrenz zwischen ARD und ZDF steigert die Qualität und garantiert eine vielfältige Berichterstattung und damit auch die notwendige Pluralität“, so die Ministerpräsidentin.

Dies bedeute aber auch gleichzeitig eine große Herausforderung, denn Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks müssen regelmäßig neu justiert werden und die digitale und konvergente Medienwelt sowie geänderte Nutzungsgewohnheiten abbilden. „Deshalb haben wir bereits im März dieses Jahres in der Rundfunkkommission eine Arbeitsgruppe auf politischer Ebene eingerichtet, die sich mit genau diesen Themen beschäftigt. Ich bin mir sicher, dass es uns als Ländergemeinschaft gelingen wird, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftssicher aufzustellen. Wir brauchen Medienvielfalt und Pluralismus als demokratiebildendes Element. Dabei wünsche ich mir weniger die schnelle Schlagzeile als den Diskurs auf der politischen Ebene“, so die Ministerpräsidentin.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „Mit großer Sorge betrachte ich solche populistischen Initiativen, die die Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt angreifen, indem sie ihn auf einen reinen „Nischenrundfunk“ reduzieren wollen. Unser höchstes Gericht, das Bundesverfassungsgericht, hat sich in umfangreicher Rechtsprechung seit 1961 immer klar positioniert. Gerne verweise ich darauf und fasse die wesentlichsten Aussagen wie folgt zusammen: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat eine überragende Bedeutung für die öffentliche Meinungsbildung in unserer Gesellschaft und für das Funktionieren unserer Demokratie. Er ist gesellschaftlich verankert und steht seit über 50 Jahren für Meinungspluralismus und kulturelle Vielfalt.“

„Wenn die CSU nun jedoch von einer Reduktion des Programmangebots auf den Grundversorgungsauftrag spricht, meint sie eine Mindestversorgung, die verfassungsrechtlich nicht zulässig ist. Grundversorgung bedeutet nach dem Bundesverfassungsgericht weder eine Mindestversorgung, wie sie die CSU fordert, noch beschränkt sie sich auf den informierenden und bildenden Teil des Programms; sie ist vielmehr eine Versorgung mit Programmen, die dem klassischen Rundfunkauftrag entsprechen“, sagte die Ministerpräsidentin.

Teilen

Zurück