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Wohnraum schaffen

Am Freitag hat Finanzministerin Doris Ahnen Einzelheiten zum Programm für den Bau von Flüchtlingsunterkünften vorgestellt. Integrationsministerin Irene Alt hatte dieses am Donnerstag als eine der Maßnahmen erläutert, die von der Landesregierung angesichts einer steigenden Zahl von Flüchtlingen ergriffen werden. Das Kreditprogramm soll für Investitionen zur Instandsetzung, Modernisierung und Errichtung von Wohnraum dienen.
Von der Aufnahmeeintrichtung in Trier aus werden Flüchtlinge im Land verteilt. Den Kommunen soll geholfen werden Wohnraum für die Ankommenden zu schaffen; Bild: dpa
Von der Aufnahmeeintrichtung in Trier aus werden Flüchtlinge im Land verteilt. Den Kommunen soll geholfen werden Wohnraum für die Ankommenden zu schaffen; Bild: dpa

„Das Programm wird von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) abgewickelt. Zum einen bieten wir den Kommunen zweckgebundene Kommunalkredite zur Unterbringung von Flüchtlingen an. Bis zu hundert Prozent der Gesamtkosten können beantragt werden. Wir verbilligen den Kredit auf einen Zinssatz von null Prozent für die ersten drei Jahre mit einer Option zur Verlängerung, solange die Maßnahme der Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen dient.“ 20 Millionen Euro seien für diese zweckgebundenen Kommunalkredite vorgesehen, sagte Ministerin Ahnen.

Darüber hinaus hat die Finanzministerin die ISB beauftragt, ein Darlehensprogramm „Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende“ aufzulegen. „Es darf nicht zu Verzögerungen bei konkreten Projekten kommen. Deswegen werden wir sicherstellen, dass bereits ab kommenden Montag, dem 2. Februar 2015  Förderanträge bearbeitet und bewilligt werden können“, so Ahnen. Das Programm richte sich an alle Interessierten. „Kommunale Wohnungsbauunternehmen, aber auch sonstige private Investoren sind aufgerufen, mit Unterstützung des Landes Unterkünfte zu schaffen.“

Doris Ahnen: „Damit haben wir die versprochene schnelle und unbürokratische Hilfe vor allem für die Kommunen geschaffen, die sich ganz unmittelbar den Herausforderungen durch die steigenden Flüchtlingszahlen zu stellen haben. Der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) wurde außerdem gebeten, geeignete leerstehende Immobilien des Landes, die Kommunen zur Unterbringung nutzen wollen, mietzinsfrei zu überlassen, sowie die Kommunen beim Ausbau der Infrastruktur durch feste Ansprechpartner zu unterstützen.“

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