| Ehrenamtskarte

Zeichen der Wertschätzung

Als 19. Kommune hat die Stadt Andernach die landesweite Ehrenamtskarte eingeführt. Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Hoch, und Oberbürgermeister Achim Hütten unterzeichneten heute in Andernach eine entsprechende Kooperationsvereinbarung.
Andernach hat die Ehrenamtskarte eingeführt; Bild: Stadtverwaltung Andernach
Andernach hat die Ehrenamtskarte eingeführt; Bild: Stadtverwaltung Andernach
Andernach hat die Ehrenamtskarte eingeführt; Bild: Stadtverwaltung Andernach
Andernach hat die Ehrenamtskarte eingeführt; Bild: Stadtverwaltung Andernach

„Mit der Ehrenamtskarte möchte das Land gemeinsam mit den teilnehmenden Kommunen den Ehrenamtlichen danken und ihnen die Wertschätzung zukommen lassen, die sie verdienen“, erläuterte Staatssekretär Hoch. Er freue sich sehr, dass mittlerweile rund 65 Kommunen ihr Interesse bekundet haben, bei diesem schönen Projekt mitzumachen. „Die Ehrenamtskarte lebt besonders von den Vergünstigungen, die von den teilnehmenden Kommunen bereitgestellt werden. Je mehr Städte und Gemeinden die Ehrenamtskarte einführen, desto größer wird die Vergünstigungsliste“, so der Chef der Staatskanzlei. Er dankte allen Verantwortlichen in Andernach und  wünschte den Engagierten bei ihrer ehrenamtlichen Arbeit Erfolg und Freude und viel Spaß bei der Nutzung der Ehrenamtskarte.
„Ohne das Ehrenamt funktioniert kein Staat, keine Kommune, kein Verein und damit auch keine Gesellschaft“, erklärte Hütten. „Deshalb kann man die Arbeit der ehrenamtlich tätigen Menschen nicht hoch genug schätzen. Die Ehrenamtskarte ist ein kleines Dankeschön und eine kleine Anerkennung für das, was das Ehrenamt in unserer Gesellschaft und in unserer Stadt leistet“, so der Andernacher Oberbürgermeister weiter.

Die Ehrenamtskarte kann erhalten, wer sich in einer der teilnehmenden Kommunen durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche beziehungsweise 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert, keine pauschale finanzielle Entschädigung für sein Engagement bekommt und mindestens 16 Jahre alt ist. Die Inhaberin beziehungsweise der Inhaber der Karte kann die Vergünstigungen dann landesweit, also nicht nur in der eigenen Kommune, in Anspruch nehmen. Die von der Staatskanzlei ausgestellte Karte ist auf zwei Jahre befristet und kann dann erneut beantragt werden. Das Land selbst stellt Vergünstigungen durch landeseigene Einrichtungen sowie Sonderaktionen sicher.

Weitere Informationen unter www.wir-tun-was.de

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