| Justiz

Zentrales Vollstreckungsgericht kommt nach Kaiserslautern

Justizminister Jochen Hartloff teilte heute in Mainz mit, dass das zukünftige zentrale Vollstreckungsgericht für Rheinland-Pfalz, wie bereits angekündigt, in Kaiserslautern seine Arbeit aufnehmen wird. Damit werde in erster Linie eine bundesgesetzliche Regelung umgesetzt.
Jochen Hartloff

„Mit dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung wird im Wesentlichen die Informationsbeschaffung für die Gläubigerinnen und Gläubiger verbessert. Das Gesetz sieht unter anderem die zentrale Verwaltung der elektronischen Vermögensverzeichnisse und die zentrale Führung des Schuldnerverzeichnisses durch ein mittels Rechtsverordnung zu bestimmendes landesweites zentrales Vollstreckungsgericht vor“, erklärte Hartloff.

Das werde zu einer Verbesserung der Durchsetzung von Gläubigerforderungen führen, da beispielsweise zukünftig ein Gerichtsvollzieher Informationen schnell in elektronischer Form abrufen und Fremdauskünfte bei den Trägern der Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern und beim Kraftfahrt-Bundesamt einholen kann.

Durch die 21. Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit soll in Abstimmung das Amtsgericht Kaiserslautern als Standort für das zentrale Vollstreckungsgericht in Rheinland-Pfalz bestimmt werden. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.

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