„Es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, für den wir Anfang des Jahres im Vermittlungsausschuss hart gekämpft haben", sagte die Ministerin. Vorgesehen ist, dass mit der noch ausstehenden Veröffentlichung einer Rechtsverordnung durch das Bundesministerium künftig in der Leiharbeit Lohnuntergrenzen von zunächst 7,89 Euro im Westen und 7,01 Euro im Osten Deutschlands eingeführt werden.
Die nun in greifbare Nähe gerückte Regelung ist nach Überzeugung von Arbeitsministerin Malu Dreyer aber noch nicht ausreichend, um der Ausweitung des Niedriglohnsektors und der Spaltung des Arbeitsmarktes in Deutschland wirksam entgegenzuwirken. „Wir werden uns daher auch weiterhin für equal pay und equal treatment und damit dem Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit bei gleichen Arbeitsbedingungen in der Leiharbeitsbranche einsetzen", so Malu Dreyer.