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Zustimmung zur „Schuldenbremse“ im Deutschen Bundesrat

Die rheinland-pfälzische Landesregierung wird im Deutschen Bundesrat den Grundgesetzänderungen zur Föderalismusreform II zustimmen, mit denen für Bund und Länder eine „Schuldenbremse“ eingeführt wird. Dies teilte Regierungssprecher Walter Schumacher am Dienstag in Mainz mit.
Bundesrat

Der Bundestag hat bereits zugestimmt, der Bundesrat wird am Freitag dieser Woche über die sogenannte "Schuldenbremse" entscheiden.

Die Landesregierung, die ihren Beschluss heute im Ministerrat einstimmig gefasst hat, wird im Deutschen Bundesrat dazu eine „Protokollerklärung“ abgeben, die auf einen Antrag des rheinland-pfälzischen Landtags Bezug nimmt.

Diese Erklärung hat folgenden Wortlaut:
Protokollerklärung zum Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d) und Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform für die 859. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2009:

„Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Zielsetzung der beiden Gesetze, durch eine Weiterentwicklung der geltenden Verschuldungsregeln die Grundlage für eine langfristig tragfähige, konjunkturgerechte und zukunftsorientierte Finanzpolitik zu schaffen. Es begrüßt ausdrücklich die Konzeption der geplanten neuen Schuldenregel, die neben einer strikten Begrenzung des strukturellen Teils der Neuverschuldung vorsieht, die automatischen Stabilisatoren im Konjunkturverlauf ungehindert wirken zu lassen und die Handlungsfähigkeit des Staates in Notsituationen auch kurzfristig sicherzustellen. Das Land Rheinland-Pfalz stimmt vor diesem Hintergrund den beiden Gesetzen zu.
Das Land Rheinland-Pfalz erinnert gleichzeitig daran, dass sich die notwendige Verringerung der strukturellen Neuverschuldung in den öffentlichen Haushalten nicht ohne politisches Handeln ergibt. Es mahnt in diesem Zusammenhang an, dass die von Bund und Ländern gemeinsam zu gestaltenden finanzpolitischen Rahmenbedingungen so zu treffen sind, dass die Finanzausstattung auch finanzschwächerer Länder bei effizienter Erfüllung ihrer Aufgaben eine Einhaltung der künftigen Verschuldungsgrenzen erlaubt.
Das Land Rheinland-Pfalz stellt gleichzeitig fest, dass Regelungen zur Schuldenbegrenzung für die Länderhaushalte nur durch die Änderung landesrechtlicher Vorschriften verbindlich verankert werden können. Der Landtag Rheinland-Pfalz hat in einer einvernehmlich in den Landtag eingebrachten Entschließung festgestellt, dass das in den auf die Empfehlungen der Föderalismuskommission II zurückgehenden Gesetzen enthaltene strukturelle Neuverschuldungsverbot für die Länder verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. Gleichzeitig hat sich der Landtag Rheinland-Pfalz zu den Grundsätzen der neuen Schuldenregel bekannt und angekündigt, unbeschadet einer möglichen verfassungsrechtlichen Überprüfung der geplanten Grundgesetzänderung fraktionsübergreifend Wege zur Umsetzung in der Verfassung für Rheinland-Pfalz zu prüfen.
Die Landesregierung gibt ihr Votum im Bundesrat im Einvernehmen mit den Grundzügen dieser Entschließung ab.“

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