Die Oberbürgermeisterin /
Der Oberbürgermeister wird am
21. September 2025 von den
Bürgerinnen und Bürgern der Stadt
Ludwigshafen am Rhein für die
Dauer von acht Jahren direkt gewählt
(Urwahl).
Erhält keine Bewerberin bzw.
kein Bewerber mehr als die Hälfte
der gültigen Stimmen, findet am
12. Oktober 2025 unter den zwei
Bewerberinnen / Bewerbern, die
bei der ersten Wahl die höchsten
Stimmenzahlen erhalten haben, eine
Stichwahl statt.
Die Oberbürgermeisterin /
Der Oberbürgermeister wird in das
Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.
Die Besoldung richtet sich nach der
Kommunalbesoldungsverordnung.
Wählbar ist, wer Deutsche*r im Sinne
des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz
oder Staatsangehörige*r eines
anderen Mitgliedsstaates der
Europäischen Union mit Wohnsitz in
der Bundesrepublik Deutschland ist,
am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr
vollendet hat, nicht von der
Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2
Kommunalwahlgesetz ausgeschlossen
ist sowie die Gewähr dafür bietet,
jederzeit für die freiheitlich-
demokratische Grundordnung im Sinne
des Grundgesetzes einzutreten. Nicht
gewählt werden kann, wer am Tag der
Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Neben einer beamtenrechtlich
notwendigen Bewerbung
mit den üblichen Unterlagen
(Lebenslauf, polizeiliches
Führungszeugnis, Übersicht über
den beruflichen Werdegang usw.)
ist aufgrund der Vorschriften des
Kommunalwahlgesetzes und der
Kommunalwahlordnung zur Teilnahme
an der Wahl die Einreichung eines
förmlichen Wahlvorschlags als
Einzelbewerberin bzw. Einzelbewerber
oder durch eine Partei bzw.
Wählergruppe (Sonderregelung)
erforderlich. Die Einzelheiten ergeben
sich aus der Wahlbekanntmachung.
Diese kann bei der Stadtverwaltung
Ludwigshafen am Rhein,
Bismarckstraße 25, 67059 Ludwigshafen
am Rhein, angefordert werden und
ist im Internet unter
www.ludwigshafen.de/verwaltung-politik/oberbuergermeisterinnenwahl-2025/bekanntmachungen
abrufbar.
Die Frist zur Abgabe von
Wahlvorschlägen endet gem. § 16
Abs. 1 Kommunalwahlgesetz spätestens
am 4. August 2025, 18.00 Uhr
(Ausschlussfrist).
Mit der Abgabe der Bewerbung kann
gleichzeitig das Einverständnis erteilt
werden, dass den politischen Parteien
und Gruppen die eingegangene
Bewerbung bekannt gegeben und
Einsicht in die weiteren Unterlagen
gewährt wird. Dieses Einverständnis
kann auf eine oder mehrere politische
Parteien oder Gruppen beschränkt
werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe
einer solchen Erklärung hat auf die
Ordnungsmäßigkeit der eingereichten
Bewerbung keinen Einfluss.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbungen mit
den üblichen Unterlagen an:
Frau Oberbürgermeisterin
Jutta Steinruck
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Kennwort: „Wahl Oberbürgermeisterin /
Oberbürgermeister“
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
(Staatsanzeiger Nr. 24 vom 7. Juli 2025)