Zur Verbandsgemeinde Kelberg
(ca. 7200 Einwohner) gehören
33 Ortsgemeinden.
Die Bürgermeisterin /
Der Bürgermeister wird am Sonntag,
den 22. März 2026, in einer Urwahl
von den wahlberechtigten Bürgerinnen
und Bürgern der Verbandsgemeinde
Kelberg für eine Amtszeit von acht
Jahren gewählt. Erhält bei dieser Wahl
keine Bewerberin / kein Bewerber mehr
als die Hälfte der gültigen Stimmen, so
findet am Sonntag, den 12. April 2026,
eine Stichwahl zwischen den beiden
Bewerberinnen / Bewerbern statt,
die bei der ersten Wahl die höchste
Stimmenzahl erhalten haben.
Wählbar zur Bürgermeisterin / zum
Bürgermeister ist, wer:
- Deutsche / r im Sinne des Artikels
116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder
Staatsangehörige / r eines anderen
Mitgliedstaates der Europäischen
Union mit Wohnsitz in der
Bundesrepublik Deutschland ist, - am Tag der Wahl (22. März 2026) das
18. Lebensjahr vollendet hat, - nicht von der Wählbarkeit
im Sinne des § 4 Abs. 2 des
Kommunalwahlgesetzes
ausgeschlossen ist sowie - die Gewähr dafür bietet, dass sie / er
jederzeit für die freiheitliche
demokratische Grundordnung im
Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Zur / Zum hauptamtlichen
Bürgermeisterin / Bürgermeister kann
nicht gewählt werden kann, wer am Tag
der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet
hat.
Die / Der Gewählte wird in das
Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.
Die Besoldung richtet sich nach der
Kommunal-Besoldungsverordnung
des Landes Rheinland-Pfalz. Danach
ist das Amt den Besoldungsgruppen
A 15 / A 16 zugeordnet. In der ersten
Amtszeit wird das Amt zunächst in die
Besoldungsgruppe A 15 eingestuft. Eine
Höherstufung in die Besoldungsgruppe
A 16 ist frühestens nach Ablauf der
ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig.
Neben der Besoldung wird eine
Dienstaufwandsentschädigung gewährt.
Unabhängig von einer Bewerbung auf
diese Ausschreibung ist zur Teilnahme
als Bewerberin / als Bewerber an
der Wahl die Einreichung eines
förmlichen Wahlvorschlags durch eine
Partei oder Wählergruppe oder als
Einzelbewerberin / Einzelbewerber
nach Maßgabe der Bestimmungen
des Kommunalwahlgesetzes und der
Kommunalwahlordnung erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen,
dass Wahlvorschläge spätestens
am 2. Februar 2026, 18.00 Uhr,
beim Wahlleiter oder bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
einzureichen sind (Ausschlussfrist).
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus
der Aufforderung zur Einreichung von
Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter
spätestens am 69. Tag vor der Wahl
(12. Januar 2026) im Mitteilungsblatt
(Amtsblättje) der Verbandsgemeinde
Kelberg öffentlich bekannt macht.
Das Amtsblatt kann unter
www.vgv-kelberg.de eingesehen
werden.
Mit der Bewerbung kann gleichzeitig
das Einverständnis erteilt werden,
dass die Verbandsgemeindeverwaltung
politische Parteien und / oder
Wählergruppen des
Verbandsgemeinderates über den
Eingang der Bewerbung informiert
und / oder ihnen Einsicht in die
Bewerbungsunterlagen gewährt;
das Einverständnis kann auf eine
oder mehrere Parteien und / oder
Wählergruppen beschränkt werden. Die
Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen
Erklärung hat auf das ordnungsgemäße
Einreichen einer Bewerbung keinen
Einfluss.
Bewerbungen mit den üblichen
Unterlagen werden erbeten bis zum
10. Oktober 2025 (keine Ausschlussfrist)
an:
Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
Kennwort „Bürgermeisterwahl“
Dauner Straße 22
53539 Kelberg
(Staatsanzeiger Nr. 34 vom 15. September 2025)