Zur Verbandsgemeinde Bad Kreuznach
gehören 13 Ortsgemeinden mit circa
13.000 Einwohnern. Sitz der Verwaltung
ist in 55583 Bad Kreuznach (Ortsteil
Bad Münster am Stein-Ebernburg).
Die Wahl der Bürgermeisterin / des
Bürgermeisters erfolgt am Sonntag, dem
14. September 2025, unmittelbar durch
die wahlberechtigten Bürgerinnen und
Bürger der Verbandsgemeinde Bad
Kreuznach für die Amtszeit von acht
Jahren (Urwahl).
Erhält bei dieser Wahl keine
Bewerberin / kein Bewerber mehr als
die Hälfte der gültigen Stimmen, so
findet am Sonntag, dem
28. September 2025, eine Stichwahl
zwischen den beiden Bewerberinnen /
Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl
die höchsten Stimmenzahlen erhalten
haben.
Wählbar zur Bürgermeisterin / zum
Bürgermeister ist, wer
- Deutsche / r im Sinne des Art. 116
Abs. 1 des Grundgesetzes oder
Staatsangehörige / r eines anderen
Mitgliedstaates der Europäischen
Union mit Wohnsitz in der
Bundesrepublik Deutschland ist, - am Tag der Wahl (14. September
2025) das 18. Lebensjahr vollendet
hat, - nicht von der Wählbarkeit gemäß § 4
Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes
ausgeschlossen ist sowie - die Gewähr dafür bietet, dass
sie / er jederzeit für die freiheitlich
demokratische Grundordnung im
Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Nicht gewählt werden kann, wer am
Tag der Wahl das 65. Lebensjahr
vollendet hat.
Die / Der Gewählte wird in das
Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.
Die Besoldung richtet sich nach der
Kommunal-Besoldungsverordnung des
Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist
das Amt der Besoldungsgruppe A 16 /
B 2 zugeordnet. In der ersten Amtszeit
wird das Amt zunächst nach der
Besoldungsgruppe A 16 eingestuft. Eine
Höherstufung in die Besoldungsgruppe
B 2 ist frühestens nach Ablauf der
ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig.
Neben der Besoldung wird eine
Dienstaufwandsentschädigung gewährt.
Unabhängig von einer Bewerbung
auf diese Ausschreibung ist zur
Teilnahme als Bewerberin / Bewerber
an der Wahl die Einreichung eines
förmlichen Wahlvorschlages durch
eine Partei oder Wählergruppe oder
als Einzelbewerberin / Einzelbewerber
nach Maßgabe der Bestimmungen
des Kommunalwahlgesetzes und der
Kommunalwahlordnung erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass
Wahlvorschläge spätestens am
28. Juli 2025, 18.00 Uhr,
beim Wahlleiter oder bei der
Verbandsgemeindeverwaltung
Bad Kreuznach einzureichen sind
(Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten
ergeben sich aus der amtlichen
Bekanntmachung über die Aufforderung
zur Einreichung von Wahlvorschlägen,
die der Wahlleiter spätestens am
69. Tag vor der Wahl (7. Juli 2025) im
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde
Bad Kreuznach öffentlich bekannt
macht.
Mit der Bewerbung kann das
Einverständnis erklärt werden, dass
die Verbandsgemeindeverwaltung
politische Parteien und / oder
Wählergruppen über den Eingang der
Bewerbung informiert und / oder ihnen
Einsicht in die Bewerbungsunterlagen
gewährt; das Einverständnis kann auf
eine oder mehrere Parteien und / oder
Wählergruppen beschränkt werden. Die
Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen
Erklärung hat auf das ordnungsgemäße
Einreichen einer Bewerbung keinen
Einfluss.
Bewerbungen mit den üblichen
Unterlagen werden bis spätestens
28. Juli 2025 (Ausschlussfrist) erbeten
an:
Verbandsgemeindeverwaltung
Bad Kreuznach
- Bürgermeisterwahl -
z. Hd. des Wahlleiters
Rheingrafenstraße 11
55583 Bad Kreuznach
(Staatsanzeiger Nr. 24 vom 7. Juli 2025)