Stellenangebot der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem:

Bei der Verbandsgemeinde Cochem ist die Stelle der / des hauptamtlichen Bürgermeisterin / Bürgermeisters (m / w / d) wegen Ablauf der Amtszeit des Stelleninhabers zum 1. März 2026 neu zu besetzen. Bewerbungsfrist läuft bis 25. Juli 2025.

Die Verbandsgemeinde Cochem mit
Sitz in der Kreisstadt Cochem hat
rd. 19.700 Einwohner. Sie setzt sich aus
der Kreisstadt Cochem und weiteren
22 Gemeinden (davon
16 Moselgemeinden, 4 Eifelgemeinden
und 2 Hunsrückgemeinden) rund
um Cochem zusammen. Die
Verbandsgemeinde ist vor allem
geprägt durch Tourismus, Weinbau
und Landwirtschaft / Handel /
Dienstleistungsgewerbe.

Die Bürgermeisterin /
Der Bürgermeister wird am Sonntag,
28. September 2025, in einer Urwahl
von den Wahlberechtigten der
Verbandsgemeinde Cochem für eine
Amtszeit von acht Jahren gewählt.
Die Wahl wird nach den Grundsätzen
der Mehrheitswahl durchgeführt. Hat
bei dieser Wahl keine Bewerberin /
kein Bewerber mehr als die Hälfte
der abgegebenen gültigen Stimmen
erhalten, so findet am Sonntag,
19. Oktober 2025, eine Stichwahl
zwischen den beiden Bewerberinnen /
Bewerbern statt, die bei der ersten
Wahl die höchste Stimmenzahl erhalten
haben.

Wählbar zur Bürgermeisterin / zum
Bürgermeister ist, wer

  • Deutsche / r im Sinne des Artikels
    116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder
    Staatsangehörige / r eines anderen
    Mitgliedsstaates der Europäischen
    Union mit Wohnsitz in der
    Bundesrepublik Deutschland ist,
  • am Tag der Wahl (28. September 2025)
    das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • nicht von der Wählbarkeit
    im Sinne des § 4 Abs. 2 des
    Kommunalwahlgesetzes
    Rheinland-Pfalz ausgeschlossen ist
    sowie
  • die Gewähr dafür bietet, dass
    sie / er jederzeit für die freiheitlich
    demokratische Grundordnung im
    Sinne des Grundgesetzes eintritt.

Zur hauptamtlichen Bürgermeisterin /
zum hauptamtlichen Bürgermeister
kann nicht gewählt werden, wer am Tag
der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet
hat.

Die / Der Gewählte wird in das
Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.
Die Besoldung richtet sich nach der
Kommunal-Besoldungsverordnung für
Rheinland-Pfalz, wonach das Amt den
Besoldungsgruppen B 2 / B 3 zugeordnet
ist. In der ersten Amtszeit wird das Amt
zunächst in die Besoldungsgruppe B 2
eingestuft. Eine Höherstufung in die
Besoldungsgruppe B 3 ist frühestens
nach Ablauf der ersten zwei Jahre der
Amtszeit zulässig. Daneben wird eine
Dienstaufwandsentschädigung gewährt.

Gesucht wird eine zielstrebige,
entscheidungsfreudige sowie
verantwortungsbewusste
Persönlichkeit, die mit der Stadt
Cochem und den Ortsgemeinden
sowie den Entscheidungsgremien
vertrauensvoll zusammenarbeitet
und die Verwaltung als modernes
Dienstleistungsunternehmen bürgernah,
wirtschaftlich und leistungsorientiert
führt.

Unabhängig von einer Bewerbung auf
diese Ausschreibung ist zur Teilnahme
an der Wahl die Einreichung eines
förmlichen Wahlvorschlages durch
die / den Einzelbewerberin /
Einzelbewerber oder durch eine
Partei bzw. Wählergruppe nach
Maßgabe der Bestimmungen des
Kommunalwahlgesetzes und der
Kommunalwahlordnung erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass
Wahlvorschläge spätestens am
11. August 2025, 18.00 Uhr, bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Cochem,
Ravenéstraße 61, 56812 Cochem,
einzureichen sind (Ausschlussfrist).

Weitere Einzelheiten hierzu ergeben
sich aus der Aufforderung zur
Einreichung von Wahlvorschlägen, die
der Wahlleiter spätestens am
69. Tag vor der Wahl (21. Juli 2025) im
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde
Cochem „Stadt- und Landbote Cochem“
und zusätzlich im Internet unter
www.vgcochem.de veröffentlicht.

Mit der Bewerbung kann gleichzeitig
das Einverständnis erteilt werden, dass
politischen Parteien und Wählergruppen
des Verbandsgemeinderates die
eingegangene Bewerbung bekannt
gegeben und Einsicht in die weiteren
Unterlagen gewährt wird. Ein
solches Einverständnis kann auf eine
oder mehrere Parteien und / oder
Wählergruppen beschränkt werden. Die
Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen
Erklärung hat auf die ordnungsgemäße
Einreichung der Bewerbung keinen
Einfluss.

Bewerbungen mit den üblichen
Unterlagen (Lebenslauf,
Führungszeugnis, Zeugnisabschriften
und lückenloser Nachweis der
bisherigen Tätigkeiten) werden
erbeten bis zum 25. Juli 2025 (keine
Ausschlussfrist) schriftlich an die

Verbandsgemeindeverwaltung Cochem
Kennwort „Wahl Bürgermeister / in“
Ravenéstraße 61
56812 Cochem
oder per E-Mail an
bewerbungen(at)vgcochem.de

(Staatsanzeiger Nr. 24 vom 7. Juli 2025)

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