Bewerbungen werden erbeten bis zum
31. August 2025 (keine Ausschlussfrist).
Zur Verbandsgemeinde Weißenthurm
gehören zwei Städte und fünf
Ortsgemeinden mit über 35.000
Einwohnern. Verwaltungssitz ist die
Stadt Weißenthurm.
Die Bürgermeisterin /
Der Bürgermeister wird von den
Bürgerinnen und Bürgern der
Verbandsgemeinde Weißenthurm am
Sonntag, den 16. November 2025, für
die Dauer von acht Jahren gewählt
(Urwahl). Die Wahl wird nach den
Grundsätzen der Mehrheitswahl
durchgeführt. Hat bei dieser Wahl
kein(e) Bewerberin / Bewerber mehr
als die Hälfte der gültigen Stimmen
erhalten, so findet am Sonntag, den
30. November 2025, eine Stichwahl
unter den zwei Bewerberinnen /
Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl
die höchsten Stimmenzahlen erhalten
haben.
Wählbar zur Bürgermeisterin / zum
Bürgermeister ist, wer
- Deutsche / r im Sinne des
Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes
oder Staatsangehörige / r eines
anderen Mitgliedsstaates der
Europäischen Union mit Wohnsitz in
der Bundesrepublik Deutschland ist, - am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr
vollendet hat, - nicht von der Wählbarkeit
im Sinne des § 4 Abs. 2 des
Kommunalwahlgesetzes
ausgeschlossen ist sowie - die Gewähr dafür bietet, dass
er / sie jederzeit für die freiheitliche
demokratische Grundordnung im
Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Zur / Zum hauptamtlichen
Bürgermeisterin / Bürgermeister kann
nicht gewählt werden, wer am Tag der
Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Die / Der Gewählte wird in ein
Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.
Die Besoldung richtet sich nach der
Landesverordnung über die Besoldung
und Dienstaufwandsentschädigung
der hauptamtlichen kommunalen
Wahlbeamten auf Zeit (Kommunal-
Besoldungsverordnung) des Landes
Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt
den Besoldungsgruppen B 4 / B 5
zugeordnet. In der ersten Amtszeit
wird das Amt zunächst nach der
Besoldungsgruppe B 4 eingestuft. Eine
Höherstufung nach B 5 ist frühestens
nach Ablauf der ersten zwei Jahre der
Amtszeit zulässig. Daneben wird eine
Dienstaufwandsentschädigung gewährt.
Mit der Bewerbung kann gleichzeitig
das Einverständnis erteilt werden,
dass Parteien und Wählergruppen die
eingegangene Bewerbung bekannt
gegeben und Einsicht in die weiteren
Unterlagen gewährt wird. Ein solches
Einverständnis kann auf eine oder
mehrere politische Parteien und / oder
Wählergruppen beschränkt werden. Die
Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen
Erklärung hat auf das ordnungsgemäße
Einreichen einer Bewerbung keinen
Einfluss.
Unabhängig von einer Bewerbung
auf diese Ausschreibung ist zur
Teilnahme als Bewerberin / Bewerber
an der Wahl die Einreichung eines
förmlichen Wahlvorschlags durch eine
Partei oder Wählergruppe oder als
Einzelbewerberin / Einzelbewerber
nach Maßgabe der Bestimmungen
des Kommunalwahlgesetzes und der
Kommunalwahlordnung erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass
Wahlvorschläge spätestens am Montag,
29. September 2025, 18.00 Uhr,
beim Wahlleiter oder bei der
Verbandsgemeindeverwaltung
Weißenthurm einzureichen sind
(Ausschlussfrist).
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus
der Aufforderung zur Einreichung von
Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter
spätestens am 69. Tag vor der Wahl
im Amtlichen Bekanntmachungsorgan
der Verbandsgemeinde Weißenthurm
(Amtsblatt) öffentlich bekanntmacht.
Bewerbungen werden erbeten an:
Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm
- Bürgermeisterwahl -
z. Hd. des Wahlleiters
Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm
(Staatsanzeiger Nr. 24 vom 7. Juli 2025)