Die Eingruppierung richtet sich nach
dem Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst der Länder (TV-L) und
kann bei Vorliegen der tariflichen
Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe
11 TV-L erfolgen. Bei Vorliegen der
laufbahnrechtlichen Voraussetzungen
ist grundsätzlich eine spätere
Übernahme in das Beamtenverhältnis
möglich.
Die Übernahme aus einem bereits
bestehenden Beamtenverhältnis kann
im Rahmen zur Verfügung stehender
Planstellen bis zur Besoldungsgruppe
A 11 mit Aufstiegsmöglichkeiten bis zur
Besoldungsgruppe A 13 erfolgen.
Die Bewerbungsfrist läuft bis zum
11. Juli 2025.
Weitere Informationen zu dieser
Stellenausschreibung finden Sie unter
www.karriere.rlp.de.
(Staatsanzeiger Nr. 24 vom 7. Juli 2025)