Einverständniserklärung:

Recht am Bild

Die Bildnutzung (Download) ist für private Zwecke zulässig.

Zur redaktionellen Nutzung ist das Copyright zu beachten.
Bei dem Hinweis „Honorarfrei“ ist die Bildnutzung im Zusammenhang mit der Berichterstattung über das Ereignis kostenfrei zulässig. Der Nutzer verpflichtet sich, bei Veröffentlichungen des Bildmaterials an geeigneter Stelle nachfolgenden Quellenhinweis anzugeben: "Staatskanzlei RLP/ Name des Fotografen".

Liegt das Copyright bei dem Fotografen, ist der Kontakt mit dem Urheber zur Absprache des Honorars notwendig.

Das überlassene Bildmaterial bleibt stets Eigentum der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei oder ihrer Partner.

Bei nicht vereinbarungsgemäßer Nutzung des Bildmaterials hat der Nutzer der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz Schadensersatz zu leisten.