Durch die Aufnahme eines neuen Katalogzwecks in die Abgabenordnung können Freifunk-Initiativen als gemeinnützig anerkannt werden. Für Freifunker wir es damit einfacher, für den Aufbau offener WLAN-Zugangspunkte Geld- oder Sachspenden einzuwerben und dafür im Gegenzug Bestätigungen für die Finanzämter auszustellen.
Der Bundesrat hat bereits im Jahr 2017 mit den Stimmen von Rheinland-Pfalz einen entsprechenden Gesetzesantrag ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht, das jedoch aufgrund der Diskontinuität nach der Bundestagswahl nicht abgeschlossen wurde.
Ende 2018 brachte Rheinland-Pfalz gemeinsam mit anderen Ländern erneut den Gesetzentwurf im Bundesrat ein. Zuvor hatten sich rheinland-pfälzische Vertreterinnen und Vertreter bereits in den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene dafür eingesetzt, dass das Vorhaben in den Koalitionsvertrag der Großen Koalition aufgenommen wurde. Dieses andauernde Engagement für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen findet heute mit der Zustimmung im Bundesrat seinen erfolgreichen Abschluss.
Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „Das digitale Ehrenamt ist ein wichtiger Baustein der Strategie der Landesregierung für das digitale Leben. Mit ihrem ehrenamtlichen Einsatz für digitale Bildung und den Aufbau freier öffentlicher WLAN-Netze leisten Freifunk-Initiativen einen wichtigen Beitrag zum Gelingen der Digitalisierung."