„Mit diesem Gesetz geben wir gut ausgebildeten Menschen in Deutschland die beruflichen Möglichkeiten, die sie verdienen", sagte die Ministerin. Das Gesetz sei ein wichtiger Fortschritt auf dem langen Weg, gesuchten ausländischen Fachkräften bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt einzuräumen. „Es verbessert zudem die Situation für Menschen, die oft seit Jahren bei uns leben und gezwungen waren, Arbeit weit unterhalb ihrer beruflichen Qualifikation anzunehmen", erklärte Wirtschaftsministerin Lemke weiter.
Mit dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz erhalten viele Menschen mit Bildungsabschlüssen und Qualifikationen aus dem Ausland unabhängig von Herkunft und Staatsbürgerschaft einen Anspruch darauf, dass eine so genannte „zuständige Stelle“ die Abschlüsse und Qualifikationen mit den aktuellen Ausbildungsinhalten deutscher Berufe vergleicht. Ergebnis des Vergleiches wird ein Bescheid sein, aus dem hervorgeht, ob die Abschlüsse und Qualifikationen mit den Ausbildungsinhalten deutscher Berufe ganz, teilweise oder gar nicht vergleichbar sind. Dieser Bescheid ist auch für (zukünftige) Arbeitgeber ein aussagekräftiges Dokument, um die Qualifikation einer Bewerberin oder eines Bewerbers mit Abschluss aus dem Ausland besser einschätzen zu können.
Wie Lemke weiter erläuterte, sei mit diesem Rechtsanspruch auf eine Prüfung der im Ausland erworbenen Qualifikationen aber keine Garantie auf eine Qualifizierung oder Vermittlung in eine Arbeitsstelle verbunden. Auch werde kein deutscher Berufsabschluss verliehen. Sofern jedoch alle Voraussetzungen vorliegen, würden Menschen, die im Ausland Berufsqualifikationen erworben haben, Inländern mit einer vergleichbaren Ausbildung gleichgestellt. Damit der Rechtsanspruch auch genutzt werden könne, sei der Bund in der Pflicht, die interessierten Bürgerinnen und Bürger umfassend zu informieren und durch das weit verzweigte Berufsbildungssystem in Deutschland zu navigieren. Bildungsministerin Schavan hatte dies im Bundesrat am 4. November 2011 zugesagt. „Wir werden die Umsetzung der Ankündigungen von Ministerin Schavan weiter genau beobachten“, kündigte Lemke an.
Hintergrund:
Der Rechtsanspruch auf eine Prüfung der im Ausland erworbenen Qualifikationen gilt ab dem 1. April 2012
- für rund 330 gewerblich-technische und handwerkliche Berufe, sie werden auch als nicht-reglementierte Berufe bezeichnet. In diesen Berufen entscheidet letztlich die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber anhand der Bewerbungsunterlagen, ob die Ausbildung und Qualifikation den Anforderungen, die die Stelle mit sich bringt, entsprechen.
- für viele so genannte reglementierte Berufe. Für diese ist der Nachweis bestimmter Ausbildungen oder Qualifikationen die Voraussetzung für die Tätigkeit. Hierzu gehören z.B. Ärztinnen und Ärzte, die Kranken- und Altenpflegeberufe, Apotheker und Apothekerinnen sowie Handwerksmeisterinnen und -meister.
Ähnliche Regelungen werden im Laufe des Jahres 2012 für andere Berufe in Kraft treten, die durch Landesgesetze geregelt sind. Hierfür planen die Bundesländer Gesetze zu verabschieden, die dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ähneln.
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