In Rheinland-Pfalz erhalten rund 45.800 Frauen und Männer Arbeitslosengeld sowie rund 157.600 Leistungen nach dem SGB II. „Auch in den Zielvereinbarungen zwischen der Landesregierung und den kommunalen Trägern für dieses Jahr wurden ehrgeizige Ziele zur Senkung der Hilfebedürftigkeit, zur Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und zur Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit vereinbart“, erklärte Arbeitsminister Alexander Schweitzer. „Die Landesregierung setzt sich vor allem für die Arbeitslosen ein, für die der Einstieg beziehungsweise die Rückkehr in das Berufsleben besonders schwierig ist. In diesem Zusammenhang wird auch die Gruppe der Alleinerziehenden bei der Integrationsarbeit weiterhin verstärkt gefördert.“
Junge Erwachsene, die im ersten Anlauf keine Berufsausbildung abschließen konnten, sollen nach dem Willen der Landesregierung ebenfalls eine zweite Chance erhalten. Gut ausgebildete junge Menschen sind auch unter dem Gesichtspunkt der Fachkräftesicherung im demografischen Wandel wichtig für Rheinland-Pfalz. In den Zielvereinbarungen wurde daher festgehalten, dass junge Erwachsene ohne abgeschlossene Berufsausbildung nach Möglichkeit eine Ausbildung aufnehmen sollen, um einen nachhaltigen Weg aus der Arbeitslosigkeit zu finden.
Für die Landesregierung sind die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und die Reduzierung der Zahl von SGB II - Leistungsbeziehern große Herausforderungen für den zukünftigen Arbeitsmarkt. „Es wird daher auch weiterhin ein Schwerpunkt unserer Arbeit sein, möglichst vielen Menschen den Weg aus der Langzeitarbeitslosigkeit in die Erwerbstätigkeit zu ermöglichen“, sagte die Ministerpräsidentin.
Zuständig für die Leistungen nach dem SGB II sind in Rheinland-Pfalz die 31 Jobcenter. Davon werden 26 Jobcenter von der Bundesagentur für Arbeit und der jeweiligen Kommune geführt. In den fünf Jobcentern der Landkreise Kusel, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz, Südwestpfalz und Vulkaneifel wird die Aufgabe in kommunaler Trägerschaft durchgeführt. Über die fünf kommunal geführten Jobcenter hat das Land Rheinland-Pfalz die Rechtsaufsicht und schließt mit diesen Jobcentern jährlich Zielvereinbarungen ab.