| Google Street View

Beck/Bruch: Schwarz-Gelb muss endlich handeln

Ministerpräsident Kurt Beck und Innenminister Karl Peter Bruch fordern die Bundesregierung eindringlich auf, endlich klare Bedingungen für den Einsatz und die Nutzung von Google Street View und ähnlichen internetbasierten Diensten zu schaffen.
Google Street View-Auto; Bild: dpa
Google Street View will 20 deutsche Städte ins Internet bringen und stößt damit bei Datenschützern auf Kritik.

"Eine alle Aspekte des Datenschutzes berücksichtigende Gesetzesänderung ist unabdingbar, um die Bürgerrechte und insbesondere den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten. Bisher hat sich Google lediglich gegenüber den deutschen Datenschutzbehörden verpflichtet, eine Reihe von Bedingungen einzuhalten. Allerdings: die Geschichte zeigt, dass Google die Vereinbarung immer wieder eigenmächtig zu seinen Gunsten auslegt. Niemand kann daher ausschließen, dass sich das Unternehmen nicht an die Zusagen gebunden fühlt. Deswegen ist ein Gesetz, das den Bürgerinnen und Bürgern unabdingbare Rechte gewährt, notwendig. Eine dafür erarbeitete Gesetzesnovelle liegt längst vor, sie muss nur von der Bundesregierung und den Regierungsfraktionen im Bundestag aufgegriffen und verabschiedet werden", so die Politiker

Die Bundesländer hätten sich im Gegensatz zum Bund sehr frühzeitig mit der Thematik auseinandergesetzt. Basierend auf einem eigens dazu eingeholten Gutachten habe das rheinland-pfälzische Innenministerium die Bundesratsinitiative  Hamburgs und des Saarlands vom Frühjahr aufgegriffen und inhaltlich weiterentwickelt. "Dieser federführend hier erarbeitete Gesetzentwurf wurde am 9. Juli im Bundesrat von allen Ländern jeglicher Couleur einstimmig verabschiedet“, sagte Kurt Beck.

Es sei völlig unverständlich, dass die Bundesregierung noch keine Stellungnahme zu diesem Bundesratsbeschluss abgegeben habe, hob Bruch hervor. Schlimmer noch: Bundesinnenminister de Maizière habe sich nun in den Medien geäußert, dass die Bundesratsinitiative falsch sei, gesetzgeberisch sollte nicht der Weg eingeschlagen werden, dass für jeden Dienst ein neues und eigenes Gesetz geschaffen werde. "Gerade das ist mit unserem Entwurf nicht der Fall“, unterstrich Bruch. Seltsam seien vor diesem Hintergrund Äußerungen von CDU- und FDP-Abgeordneten von gestern, wonach man sich nun einmal des Themas annehmen wolle. "Das Rad muss nicht neu erfunden werden. Man besorge sich den Entwurf, lese ihn, bringe ihn in den Bundestag ein und beschließe das Gesetz – so einfach kann Politik sein“, sagte Ministerpräsident Beck.

Die aktuellen Datenschutzbestimmungen reichen nicht aus, um einen Schutz der Betroffenen zu gewährleisten. Deshalb sollen laut Bundesratsbeschluss besondere bereichsspezifische Datenschutzregelungen in das Bundesdatenschutzgesetz aufgenommen werden. In Kürze lassen sie sich so zusammenfassen: Keinesfalls dürfen Personen und Fahrzeugkennzeichen identifizierbar sein. Sonstige personenbezogene Daten dürfen nur dann genutzt werden, soweit nicht Hauseigentümer, Mieter oder sonstige Betroffene widersprochen haben. Auf das Widerspruchsrecht muss zwei Mal hingewiesen werden. Wer Widerspruch eingelegt hat, soll einen Anspruch darauf haben, dass ihm innerhalb von zwei Wochen der Eingang des Widerspruchs bestätigt und mitgeteilt wird, bis zu welchem Zeitpunkt die Anonymisierung oder Löschung seiner Daten erfolgt. Ferner hat der Verantwortliche die Aufnahmen mindestens drei Monate vor der beabsichtigten Datenerhebung der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Bei Verstößen gegen die Verpflichtungen sollen Bußgelder bis zu 300.000 Euro verhängt werden können.

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