Daher gelte es jetzt, das Instrument der Kurzarbeit weiterzuentwickeln und dem aktuellen Bedarf der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes anzupassen. Rheinland-Pfalz habe gemeinsam mit dem Saarland im Bundesrat einen Entschließungsantrag eingebracht, um die in diesem Jahr voraussichtlich entstehenden Lücken im Bereich der Kurzarbeit zu schließen, die Beschäftigung in den Betrieben zu sichern und Entlassungen, die dadurch entstehen könnten, zu vermeiden, so Beck und Dreyer.
Nach der aktuellen Rechtslage muss ein Betrieb, der bereits Kurzarbeitergeld bezieht und seine Anspruchsdauer voll ausgeschöpft hat, eine dreimonatige Wartefrist einhalten, bevor er wieder Kurzarbeitergeld beantragen kann. Durch die einmalige Aufhebung der dreimonatigen Wartefrist wäre ein nahtloser weiterer Bezug von Kurzarbeitergeld ab 2010 gewährleistet.
Beck und Dreyer kritisierten die Diffamierung von Hartz IV-Empfängerinnen und -Empfängern in der aktuellen Debatte. „Menschen, die beispielsweise aufgrund der Wirtschaftskrise ihren Arbeitsplatz verloren haben, haben es nicht verdient, so beschimpft zu werden. Sie brauchen ebenso unsere Unterstützung wie diejenigen, die etwa aufgrund von Krankheit nicht so leistungsfähig sind. Wer Hilfe braucht, muss sie auch bekommen“, sagten Beck und Dreyer.
Der Ministerpräsident und die Ministerin begrüßten einmal mehr die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 zu den Regelleistungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Darin werde explizit darauf hingewiesen, dass das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums hilfebedürftigen Menschen auch die materiellen Voraussetzungen zusichert, die für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen Leben notwendig sind. „Menschen in Not sind demnach keine Almosenempfänger, sondern Bürgerinnen und Bürger, die einen Anspruch auf Unterstützung und Hilfe haben“, so Beck und Dreyer.
Insgesamt waren in Rheinland-Pfalz im Februar rund 134.600 Menschen ohne Arbeit. Das sind knapp 740 arbeitslose Menschen mehr als im Vormonat.