Dem Bundesrat und dem Bundestag liegen entsprechende Gesetzesentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes vor. Denen können sich die CDU-Kolleginnen und Kollegen sofort anschließen. Denn wir sollten im Interesse der Betroffenen keine weitere Zeit verstreichen lassen.“
Mit dem noch in der vergangenen Legislaturperiode im Februar 2009 zwischen Bundesregierung und Ländern gefundene Kompromiss zur Schaffung von „Zentren für Arbeit und Grundsicherung“ (ZAG) läge ein Vorschlag vor, der unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts weiterhin die Betreuung und Gewährung von Hilfen und Leistungen aus einer Hand ermögliche.
Beck und Dreyer: „Nur eine Verankerung im Grundgesetz gewährleistet aus unserer Sicht eine dauerhaft rechtlich abgesicherte und für die von Arbeitslosigkeit Betroffenen verlässliche Regelung. Dieses gilt auch für die Kommunen, die die Betreuung Langzeitarbeitsloser unter eigener Regie übernehmen wollen bzw. übernommen haben.
Mit den im Bundestag und im Bundesrat vorliegenden Gesetzesentwürfen kann die bewährte Arbeit der Arbeitsgemeinschaften und der Optionskommunen damit unter verbesserten Rahmenbedingungen fortgesetzt und verfassungsrechtlich abgesichert werden. Bei einfachgesetzlichen Lösungen sowohl bezüglich der zukünftigen Zusammenarbeit von Bundesagentur und Kommunen als auch für die Optionskommunen sehen wir die Gefahr, dass diese vor dem Bundesverfassungsgericht wiederum nicht bestehen und als verfassungswidrig eingestuft werden.“