Er forderte, die Länder müssten in den neuen Beratungsprozess einbezogen werden. Auch müssten die bisherigen Vereinbarungen hinsichtlich der Rechte der Länder erfüllt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor entschieden, dass Deutschland den EU-Reformvertrag von Lissabon vorerst nicht ratifizieren darf. Zuvor müssten die Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat gestärkt werden. Nach den Worten des Gerichts weist das deutsche Begleitgesetz, das die Parlamentsbeteiligung beim Erlass europäischer Vorschriften regelt, Defizite auf und muss nachgebessert werden. "Das Grundgesetz sagt Ja zu Lissabon, verlangt aber auf nationaler Ebene eine Stärkung der parlamentarischen Integrationsverantwortung", sagte Vizepräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung.
<link no_cache service videos einzelansicht archive june article der-ministerpraesident-zum-urteil-des-bundesverfassungsgerichts-zum-eu-reformvertrag-von-lissabon _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>Ein ausführlicheres Statement von Ministerpräsident Kurt Beck zu diesem Thema finden Sie hier.