| 13. Atomgesetz-Novelle

Bei dem Stopp bleiben

Rheinland-Pfalz wendet sich gegen die Auffassung von vier großen Betreibern von Atomkraftwerken, die Rücknahme der Laufzeitverlängerung der AKWs sei nicht verfassungsgemäß. Auf Antrag von Wirtschaftsministerin Eveline Lemke hat das Kabinett beschlossen, dass die Landesregierung den Verfassungsbeschwerdeverfahren zur 13. Atomgesetz-Novelle beitritt.
AKW Cattenom; Bild: rlp-Archiv

Der Beitritt erfolgt im Anschluss an die im Februar 2013 beim Bundesverfassungsgericht gemeinsam mit den Ländern Nordrhein-Westfalen und Bremen eingereichte Stellungnahme. Die Koordination lag bei Ministerin Lemke.

"Jede Laufzeitverlängerung erhöht das atomare Risiko", sagte Energieministerin Lemke. "Deshalb muss die 13. Atomgesetznovelle, die den Betrieb von acht Atomkraftwerken beendet und den Betrieb der weiteren neun Atomkraftwerke mit einem festen Abschaltdatum versehen hat, ohne Wenn und Aber Bestand haben."

Mit dem Beitritt kann Rheinland-Pfalz Anträge einreichen und hat Rederecht. Die Energiekonzerne fordern von der Bundesregierung nach bisherigen Zahlen bis zu 15 Milliarden Euro Schadenersatz für die Abschaltung ihrer Atomkraftwerke.

<link http: _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster ge>Zur ausführlichen Pressemeldung.

Teilen

Zurück