Der Vermittlungsausschuss sei zu einem guten Ergebnis gekommen, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen. Sie war Verhandlungsführerin der Länder in der Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses. „Klare Zuständigkeiten auf der einen Seite und auf der anderen Seite gemeinsame Anstrengungen zwischen Bund, Land und Kommunen, wo besondere Herausforderungen bewältigt werden müssen, sind kein Widerspruch, sondern Ausdruck eines erfolgreichen Föderalismus“, so die Finanzministerin. Die Neuregelung erlaube es dem Bund, sich in bestimmten Bereichen gemeinsam mit den Ländern finanziell zu engagieren. Neben dem Digitalpakt Schule könnten die Länder somit über das Jahr 2019 hinaus Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau erhalten. „Die Verpflichtung der Länder, die Bundesmittel in jedem Fall um einen Betrag in derselben Höhe aufzustocken, wurde aus dem Gesetz gestrichen. Die Länder verpflichten sich stattdessen, dass die Finanzhilfen eigene Mittel der Länder nicht ersetzen. Diese Vorgabe respektiert die Haushaltssouveränität der Länder“, so Ahnen. Nach der Einigung des Vermittlungsausschusses hatte der Bundestag der Verfassungsänderung bereits zugestimmt.
Von den mehr als fünf Milliarden Euro des Bundes fließen rund 241 Millionen nach Rheinland-Pfalz. Diese sollen zusammen mit den 34 Millionen Euro, die das Land bereits zuvor bereitgestellt hat, dazu beitragen, die technische Grundausstattung der Schulen auszubauen. „Die Länder tragen die Personalkosten und stellen die Qualitätsstandards sicher“, erläuterte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig: „Konkret sollen die Mittel für eine bessere Anbindung der Schulen an das Internet, etwa durch leistungsstarkes WLAN, sowie in Teilen auch für Tablets oder Laptops eingesetzt werden.“ „Die Vermittlung digitaler Kompetenzen wird bei der Bildung der Schüler und Schülerinnen als Antwort auf die Veränderungen in der Arbeitswelt zunehmend wichtiger“, unterstrich Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Unsere Schulen müssen dieser wichtigen Aufgabe weiter gerecht werden können.“