Am 23. Mai 2013 stimmten 381 Abgeordnete im Plenum des Europäischen Parlaments für eine klare Medien- und Kulturausnahme im Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission. 191 Abgeordnete stimmten gegen die Ausnahme, 17 enthielten sich. „Die deutliche Mehrheit zeigt, wie wichtig dem Europäischen Parlament Kultur und Medien sind“, sagte die Ministerpräsidentin.
Im Februar 2013 waren Präsident Barack Obama, Kommissionspräsident José Manuel Barroso sowie Ratspräsident Herman van Rompuy übereingekommen, die transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen auf eine umfassende vertragliche Grundlage zu stellen. Bereits innerhalb der Kommission war umstritten, ob der Mandatsentwurf der Kommission auch die sensiblen, zur Kompetenz der Mitgliedstaaten zählenden Bereiche Kultur und Audiovisuelles umfassen soll. Das Mandat legt den Spielraum der Europäischen Kommission für die Verhandlungen des Abkommens mit den USA fest. Es ist daher eine wesentliche Weichenstellung für den Verhandlungsverlauf. Das endgültige Verhandlungsmandat der Kommission soll der aus den 27 EU-Mitgliedstaaten bestehende Rat am 14. Juni 2013 beschließen. Das geplante Abkommen ist wirtschaftlich betrachtet das größte Handelsabkommen, das jemals verhandelt wurde.
Die Frage einer Kultur- und Medienausnahme ist einer der Hauptstreitpunkte in den Verhandlungen des Kommissionsmandats. Erst das fertig ausgehandelte Abkommen, noch nicht aber der Mandatsentwurf bedarf der Zustimmung des Europäischen Parlaments. Die Entschließung zieht mit Blick auf das spätere Zustimmungserfordernis jedoch schon jetzt rote Linien für die Kommission. Vor dieser bedeutenden Abstimmung des Europäischen Parlaments hatte sich Ministerpräsidentin Dreyer als Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder in einem Brief an alle deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewandt, um für eine klare Kultur- und Medienausnahme im Verhandlungsmandat der Kommission zu werben.
„Kultur und Medien sind weitaus mehr als bloße Waren. Sie sind Träger unserer nationalen und europäischen Identität sowie Voraussetzung einer demokratischen und offenen Gesellschaft“, schrieb sie den Abgeordneten. Eine reine Markt- und Liberalisierungslogik könne auf die Bereiche Kultur und Medien nicht angewandt werden. „Deshalb ist es mir so wichtig, Kultur und Medien von Anfang an aus dem Verhandlungsmandat herauszunehmen. Es muss uns auch weiterhin möglich sein, Rundfunk und Kultur für die Menschen in Deutschland und Europa zu entwickeln und zu fördern“, sagte die Ministerpräsidentin.
Auf nationaler Ebene wird das Freihandelsabkommen nur in Kraft treten können, wenn die nach der Verfassung für Medien und Kultur zuständigen Länder dem Abkommen zustimmen. In einem Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel hat Ministerpräsidentin Dreyer bereits Mitte April 2013 gefordert, dass sich die Bundesregierung in den Verhandlungen des Mandats für eine Kultur- und Medienausnahme einsetzt. „Ein künftiges transatlantisches Freihandelsabkommen muss darüber hinaus technologieneutral und entwicklungsoffen gestaltet sein und das berechtigte Interesse der Mitgliedstaaten anerkennen, Medien- und Kulturpolitik als Ausdruck der nationalen Identität auszugestalten“, sagte die Ministerpräsidentin damals.