Der zwischenstaatliche Ausschuss der UNESCO, der vom 28. November – 2. Dezember in Addis Abeba tagt, hat gestern am Nachmittag einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Der länderübergreifende Antrag wurde in Rheinland-Pfalz und Sachsen erarbeitet. Dahinter stehen die Deutsche Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Gesellschaft und die Deutsche Hermann-Schulze-Delitzsch-Gesellschaft. „Genossenschaften sind mehr als rein wirtschaftliche Unternehmensformen. Sie verfolgen zwar in der Regel wirtschaftliche Ziele, doch vor allem sind sie eine sehr spezielle Organisationsform, um Menschen mit gemeinsamen Interessen für gemeinsame Ziele zusammenzubringen, und dies nicht zwingend mit der Absicht, Gewinn zu erzielen. Sie ermöglichen auch weniger privilegierten Teilen der Bevölkerung gesellschaftliche Teilhabe. Mit über 20 Millionen Mitgliedern allein in Deutschland sind die Genossenschaften ein einflussreiches, sehr aktives und charakteristisches Strukturelement in der deutschen Gesellschaftskultur. Selbstverwaltung und Selbstverantwortung auf Grundlage von Kooperationen sind die Kernidee der Genossenschaft, die auf der Initiative von Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen beruhte und schon damals allen Interessenten - auch ohne Ansehen der Konfession - offen stand, ein Modell der Selbsthilfe. Die kulturelle Bedeutung dieser Idee soll nun gewürdigt werden“, so Stange und Wolf in einer gemeinsamen Erklärung.
Das immaterielle Kulturerbe repräsentiert eine lebendige Alltagskultur, die von Generation zu Generation weitergegeben wird. Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturheilkunde und Handwerkstechniken zählen dazu – Wissen und Können, das Menschen ein Gefühl von Zugehörigkeit und Identität vermittelt.
Der Zwischenstaatliche Ausschuss setzt sich aus 24 gewählten Vertragsstaaten der Konvention zum Immateriellen Kulturerbe zusammen. Er entscheidet jährlich über die Aufnahme neuer Kulturformen in die Listen des Immateriellen Kulturerbes. Bisher sind 336 Formen des Immateriellen Kulturerbes auf der internationalen Repräsentativen Liste eingetragen, 43 Elemente auf der Liste des dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes und zwölf gute Praxisbeispiele zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes. Kriterien für die Anerkennung sind unter anderem eine nachweisbare Lebendigkeit und eine identitätsstiftende Komponente für die Trägergemeinschaft der Kulturform, die Entwicklung von Erhaltungsmaßnahmen, eine weitreichende Beteiligung der Trägergemeinschaft und die Eintragung in ein nationales Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. Mit der Einschreibung verpflichten sich die Vertragsstaaten, das Immaterielle Kulturerbe auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet zu fördern. <link http: _blank external-link-new-window>www.unesco.org/culture/ich/en/10b-representative-list-00891
Deutschland ist seit dem 10. Juli 2013 der 153. Vertragsstaat des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes und hat die „Idee und Praxis der Organisation von gemeinsamen Interessen in Genossenschaften“ als erste Nominierung 2015 bei der UNESCO eingereicht.