Wirtschaftsstaatssekretär Uwe Hüser und SGD Nord Präsident Dr. Ulrich Kleemann übergaben gemeinsam den raumordnerischen Entscheid an die SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH. Um den Strombedarf in der Region Trier innerhalb der nächsten Jahre zur Hälfte über regional erzeugte erneuerbare Energien zu decken, verfolgen diese den Ausbau von Energiespeicherkapazitäten.
„Die Energiewende in Rheinland-Pfalz ist ein Generationenprojekt, das gelingt, wenn Bürger, Wirtschaft und Politik an einem Strang ziehen“, so Wirtschaftsstaatssekretär Uwe Hüser bei der Übergabe. „Ganz entscheidend für das Gelingen ist, dass wir Lösungen schaffen, wie der regenerativ erzeugte Strom gespeichert wird und so auch in Zeiten nutzbar bleibt, in denen der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint. Der geplante Pumpspeicher ist so eine Lösung“.
Das geplante Pumpspeicherkraftwerk „Rio“ ist auf eine Leistung von 300 Megawatt ausgelegt, womit Schwankungen zwischen dem Strombedarf der Region Trier mit rund 513.000 Einwohnern und der Stromerzeugung aus regenerativen Energien ausgeglichen werden können. Wesentliche Bestandteile des Projektes sind u.a. ein Oberbecken und ein Unterbecken mit jeweils circa sechs Millionen Kubikmeter Wasser Fassungsvermögen. Der gesamte Flächenbedarf für die dauerhaften Anlagen des Projektes beträgt rund 140 Hektar, wovon 70 Hektar auf das Oberbecken und 43 Hektar auf das Unterbecken entfallen. Das vorläufige Investitionsvolumen für das Projekt beläuft sich auf rund 450 Millionen Euro.
In gut einem Jahr Verfahrenslaufzeit hat die SGD Nord über 80 Stellen beteiligt: die betroffenen Kommunen, berührte Fachstellen des Naturschutzes, der Wasserwirtschaft, der Forstwirtschaft, der Landwirtschaft, weitere Behörden und Versorgungsträger sowie die anerkannten Naturschutzverbände. „Wir haben alle vorgetragenen Einwendungen bewertet und mit dem geplanten Vorhaben abgewogen“, so SGD Nord Präsident Dr. Ulrich Kleemann. „Als Ergebnis haben wir festgestellt, dass die positiven Auswirkungen für die Umsetzung der Energiewende überwiegen und den Eingriff in den Naturhaushalt rechtfertigen. Dies ist auch durch die vielen positiven Stellungnahmen zum Ausdruck gekommen.“
Grundlage für die Feststellung der Raumverträglichkeit war der im Juni erlassene Zielabweichungsbescheid. Damit wurde für das Vorhaben die Abweichung von Zielen der Landes- und Regionalplanung zugelassen. Diese sehen die Sicherung der Durchgängigkeit des Kautenbaches und die Offenhaltung des Kautenbachtales als naturnahem Kerbtal vor.
Trotz positiver Gesamtbeurteilung haben die Stadtwerke Trier für ihre weitere Planung eine Reihe von Maßgaben umzusetzen. Damit soll vor allem die erforderliche Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft, in die Belange der Wasserwirtschaft sowie in forstwirtschaftliche Nutzungen sichergestellt werden. Zudem sind Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der mit dem Vorhaben verbundenen Betroffenheit landwirtschaftlicher Strukturen und Nutzungen erforderlich. Weiterhin sind umfangreiche geologische Erkundungsmaßnahmen nötig. Das Pumpspeicherkraftwerk kann nur gebaut werden, wenn die Stabilität und Dichtigkeit des Untergrunds einen sicheren Standort gewährleisten.
Nach Vorlage der Plan- und Antragsunterlagen wird ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet, an dem die Öffentlichkeit, die Fachbehörden und weitere Träger öffentlicher Belange beteiligt werden.