| Mittelstandsförderungsgesetz

Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen

Rheinland-Pfalz wird durch eine Reform des Mittelstandsförderungsgesetzes kleine und mittlere Unternehmen sowie freie Berufe stärken. "Bei der öffentlichen Auftragsvergabe sollen im Regelfall mittelständische Betriebe zum Zuge kommen und möglichst rasche Zahlungsabwicklungen durch öffentliche Auftrageber gewährleistet werden“, sagten Ministerpräsident Kurt Beck und Wirtschaftsminister Hendrik Hering nach Beratung des Gesetzesentwurfs im Kabinett.
Schweißarbeiten; Bild: dpa
Ministerpräsident Kurt Beck und Wirtschaftsminister Hering wollen den Mittelstand stärken.

Kleine und mittlere Unternehmen seien das Rückgrat der rheinland-pfälzischen Wirtschaft und sorgten mit Innovation, Qualität und Vielfalt für Arbeitsplätze und Wachstum, so Beck und Hering.

"Erfolgreiche Mittelstandspolitik geht über eine ausschließlich finanzielle Förderung hinaus“, betonte Minister Hering. Neben dem ausdrücklich festgehaltenen Grundsatz, dass Auftragsvergaben über Generalunternehmer die Ausnahme darstellen und begründeten werden müssen, ist ein Eckpunkt der Reform die Einführung einer Mittelstandsklausel. Bei neuen oder geänderten Gesetzen werden dann gezielt Auswirkungen auf die mittelständische Wirtschaft überprüft.

Auch auf die mittelstandsfreundliche Erfüllung vertraglicher Zahlungsverpflichtungen wird verstärkt Wert gelegt. "Es sind Vorgaben eingeplant, nach denen das Land bei Fördermöglichkeiten darauf abhebt, dass öffentliche Auftraggeber möglichst umgehend ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen“, erläuterte Hering. Daneben soll ein Gebot zur Überprüfung der nachhaltigen Wirksamkeit der Wirtschaftsförderung festgeschrieben werden. Alle Förderprogramme über oberhalb eines festgelegten Finanzvolumens seien danach grundsätzlich auf ihre Effizienz hin zu überprüfen.

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