„Besonders freut mich, dass es gelungen ist, auch Datenbanken mit Sammlungen einer Vielzahl elektronischer Publikationen von der Ermäßigung einzubeziehen. Hierauf hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf ausdrücklich hingewirkt. So werden auch attraktive digitale Angebote in den Anwendungsbereich der Begünstigung einbezogen und der digitale Wandel der Presse tatsächlich in der angestrebten Weise unterstützt“, so die Ministerpräsidentin.
EU-Recht ermöglicht seit Ende 2018 die steuerliche Gleichbehandlung von Presseerzeugnissen unabhängig von ihrer Erscheinungsform. Bisher gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent lediglich für gedruckte Presseerzeugnisse, während für digitale Ausgaben der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent Anwendung findet.
Der Bundesrat hat heute dem Jahressteuergesetz zugestimmt, das am 7.11.2019 vom Bundestag verabschiedet worden war.