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Fachtagung zu Wildschäden

Bei einer Fachtagung zum Thema Wildschäden durch Schwarzwild hat Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken einen effektiveren Einsatz zur Reduktion der Wildschadensproblematik in Rheinland-Pfalz gefordert. „Der Klimawandel und der Wandel unserer Kulturlandschaften haben das Nahrungsangebot der Wildschweine erweitert und ihre Vermehrung verstärkt“, sagte Höfken am Dienstag in Koblenz.
Wildschwein mit einem Frischling; Bild: dpa
Landwirte, Winzer und Kommunen klagen über Wildschäden durch Schwarzwild. Bild: rlp-Archiv

Entsprechend groß seien die Klagen der Landwirte und Winzer sowie der Kommunen über Wildschäden. Auch aus Perspektive des Tierschutzes und der Tiergesundheit sei die hohe Schwarzwilddichte im Land nicht akzeptabel.

Veranstalter der Tagung in Koblenz waren der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau und der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz. „Dieser Schulterschluss zeigt, dass beide Seiten Ihre Verantwortung wahrnehmen wollen“, sagte die Ministerin und bedankte sich bei Jägern, Bauern und Winzern für ihr Engagement. Höfken wies darauf hin, dass die Wildschweinabschüsse in Rheinland-Pfalz bereits rekordverdächtig seien: Im Jahr 1938 seien auf dem Gebiet des heutigen Landes Rheinland-Pfalz gerade einmal 2.100 Stück Schwarzwild erlegt worden. Bis in die 1980er-Jahre schwankte die jährliche Strecke zwischen 5000 und 6000 Stück. „Aktuell sind für das zurück liegende Jagdjahr bereits 77.000 Abschüsse gemeldet worden, dies zeigt, wie eklatant der Schwarzwildbestand zugenommen hat“, so Höfken.

Mit dem 2010 novellierten Landesjagdgesetz seien die rechtlichen Grundlagen für eine effiziente Wildschweinjagd gegeben, so Höfken. Die Landesregierung werde die Aufhebung der Schonzeit, die im Jahr 2002 im Zusammenhang mit der Schweinepest erfolgte, beibehalten. Zudem hätten sich Jagdbehörden, Jäger, Landwirte und Kommunen in einem gemeinsamen Handlungsprogramm zur Reduzierung der Schwarzwildbestände verpflichtet. Höfken: „lnsbesondere beim Abschuss von Bachen besteht noch Nachholbedarf. Selbstverständlich muss dabei der Schutz der Frischlinge führenden Elterntiere immer Vorrang haben.“

Die Ministerin machte auch deutlich, dass es in der Landesregierung keinerlei Bestrebungen gebe, das Fütterungsverbot von Schalenwild zu lockern. Ansonsten würden die Bestände weiter ansteigen und tierschutzwidrige Verhältnisse eintreten. Höfken forderte die Jägerschaft auf, ihre Verantwortung bei der Anpassung der Wildbestände wahrzunehmen. Dabei müsse auch die Landwirtschaft einen Beitrag leisten, etwa durch die Anlage von Bejagungsschneisen.

 

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