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Frauenquote bei Landesbeteiligungen

Der Ministerrat hat die neuen Beteiligungshinweise für die Verwaltung von Betrieben mit Landesbeteiligung beraten. Dieses Regelwerk legt fest, wie die Kontrollgremien dieser Unternehmen effizient im Sinne der Landesregierung arbeiten.

Hierzu gehören auch konkrete Schritte, wie der Frauenanteil in den Gremien erhöht werden kann. Finanzminister Carsten Kühl: „Die Änderungen sind erforderlich um die Regelungen für die Vertreterinnen und Vertreter des Landes in den Verwaltungs- und Aufsichtsräten der Unternehmen mit Landesbeteiligung zu konkretisieren. Auch sind sie nötig, um die Grundsätze der Frauenförderpolitik des Landes, insbesondere bei der Besetzung von Überwachungsgremien, umzusetzen.“

Ministerin Irene Alt sagt dazu: „Unser Ziel ist, dass mindestens vierzig Prozent der Gremienmitglieder Frauen sind. Durch die Änderung der Beteiligungshinweise kommen wir unserem Ziel, die Gleichberechtigung von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen konsequent durchzusetzen, ein weiteres Stück näher. Es ist wichtig, dass die Landesregierung beim Thema Frauenförderung mit gutem Beispiel voran geht.“

Die Beteiligungshinweise konkretisieren die haushalts- und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften im Bereich der Beteiligungsverwaltung. Sie liefern interne Verwaltungsanweisungen und Handlungsanleitungen für die mit der Verwaltung von Beteiligungen des Landes Rheinland-Pfalz befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesregierung. Zusammen mit dem „Public Corporate Governance Kodex (PCGK)“ und dem Beteiligungsbericht des Landes stellen sie effiziente Instrumente des Beteiligungscontrollings dar und tragen zur Transparenz und Steuerung der öffentlichen Unternehmen bei.

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