Gesetz zur Stärkung der Täterverantwortung

Der rheinland-pfälzische Gesetzentwurf zur Stärkung der Täterverantwortung passierte heute den Bundesrat. Justizminister Heinz Georg Bamberger betonte in Mainz die Bedeutung der Gesetzesinitiative. "Ziel des Entwurfs ist es, die in der Strafprozessordnung und dem Strafgesetzbuch vorgesehenen Möglichkeiten zu erweitern, Straftäter "Täterprogrammen“ zuweisen zu können. In diesen Programmen sollen den Tätern Fähigkeiten zur Verantwortungsübernahme und Selbstkontrolle vermittelt werden. Das Gesetz dient der Verhinderung von Kriminalität und verbessert den vorbeugenden Opferschutz."
Hand der Justizia

Durch soziale Trainingskurse im Sinne sogenannter Täterprogramme sollen Verhaltens- und Wahrnehmungsänderungen auf Seiten der Täter erreicht werden, um Wiederholungstaten zu vermeiden. In den meisten Fällen handelt es sich um Männer, die gegenüber ihren (ehemaligen) Partnerinnen gewalttätig geworden sind.
"Im Zuge unseres Interventionsprojektes gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen (RIGG) sind in Rheinland-Pfalz Täterarbeitseinrichtungen flächendeckend in allen Landgerichtsbezirken eingerichtet worden. Diese Gesetzesinitiative ist Gegenstand der bereits abgestimmten Sicherheitsstrategie der Landesregierung 'P.R.O.: Sicherheit in Rheinland-Pfalz' und damit ein weiterer Baustein für mehr Sicherheit in unserem Land“, so Bamberger.

Der Bundesrat hatte bereits am 13. Juni 2008 die Einbringung des Gesetzesentwurfes beschlossen. Innerhalb der zurückliegenden Legislaturperiode konnte der Gesetzesentwurf im Bundestag jedoch nicht mehr abschließend beraten werden.

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