Gesundheit soll ins Grundgesetz

Das Recht des Menschen auf Gesundheit sollte nach einer Forderung der rheinland-pfälzischen Bioethik-Kommission ins Grundgesetz geschrieben werden. Im Artikel 2, Absatz 2 steht bislang: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit". Nach dem Vorschlag des Expertengremiums müsse dieser Satz um den Begriff "Gesundheit" ergänzt werden, sagte Justizminister Heinz Georg Bamberger.
Schwester betreut Patientin; Bild: stk

Der jüngste Bericht der Bioethik-Kommission hatte sich mit Fragen der Gerechtigkeit im Gesundheitswesen befasst - frühere Themen waren etwa Sterbehilfe oder künstliche Befruchtung.

In dem unabhängigen Gremium diskutieren Wissenschaftler aus ganz unterschiedlichen Fachgebieten sowie Vertreter von Wirtschaft, Gewerkschaften und Staat miteinander. Die gemeinsamen Vorschläge werden in dem Bericht veröffentlicht.

Die Experten empfehlen ein Präventionsgesetz, um Gerechtigkeitslücken bei der Vorbeugung zu schließen. «Gerade die Bevölkerungsgruppen, die Prävention am nötigsten hätten, nehmen sie oft nicht in Anspruch», erklärte Bamberger. Bei den Angeboten müsse daher künftig besonders darauf geachtet werden, dass auch Menschen mit wenig Eigeninitiative sie wahrnehmen.

Auch wenn in vielen Praxen immer weniger Zeit für den einzelnen Kranken bleibt und Mediziner ihr Budget im Auge behalten müssen, sollte der Dialog zwischen Arzt und Patient gestärkt werden, forderte Kommissionsmitglied Hartmut Kreß, Professor für evangelische Theologie in Bonn. «Nur dann kann der Patient eine eigenverantwortliche Entscheidung treffen.»

In der Ausbildung von Medizinern müsse die interkulturelle Kompetenz eine größere Rolle spielen, forderte Ilhan Ilkilic von der Mainzer Universitätsmedizin. Nur dann könnten Menschen mit ausländischen Wurzeln angemessen beraten und behandelt werden.

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